Kölner Stadt-Anzeiger: Wehrdienstverkürzung bedarf Zustimmung des Bundesrates
SPD: Chance, das
(ots) - Die vom Bundestag beschlossene Verkürzung des
Wehrdienstes von neun auf sechs Monate zum 1. Juli bedarf der
Zustimmung des Bundesrates. Das ergibt sich nach einem Bericht des
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) aus einem Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 18. Juni 2010, das
der Zeitung vorliegt. Mit dem freiwilligen zusätzlichen Zivildienst
werde eine neue Art von Dienst im Rahmen der für den Zivildienst
vorgesehenen Auftragsverwaltung geschaffen, heißt es in dem
Gutachten. Dem Bundesamt für den Zivildienst werde eine Aufgabe
übertragen, die es bisher nicht hatte. Daraus ergebe sich die
Zustimmungsbedürftigkeit des gesamten Wehrrechtsänderungsgesetzes
2010. Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels, der das
Gutachten in Auftrag gegeben hatte, sagte dazu dem "Kölner
Stadt-Anzeiger": "Ich sehe mich in meiner Auffassung bestätigt. Damit
ist die Bundesregierung noch nicht über die Hürde. Es gibt noch eine
Möglichkeit, den Unsinn dieses Wehrdienst-Praktikums zu vermeiden."
Die Bundesregierung will das Gesetz zum 1. Juli rückwirkend in Kraft
setzen, ging aber bisher davon aus, dass es sich lediglich um ein
Einspruchsgesetz handelt, bei dem ein Widerspruch des Bundesrates
durch die Mehrheit des Bundestages überstimmt werden kann. Das ist
nun nicht mehr möglich. Der Bundestag hatte das
Wehrrechtsänderungsgesetz am 17. Juni gebilligt.
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion(at)mds.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.06.2010 - 15:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 217711
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 125 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kölner Stadt-Anzeiger: Wehrdienstverkürzung bedarf Zustimmung des Bundesrates
SPD: Chance, das"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).