????„Er wollte nur Netflix teilen–jetzt verklagt ihn die Rechtsschutzversicherung“
Gen Z teilt Streaming-Accounts, Versicherungen drehen durch: Wie ein junger Mann von seiner eigenen Rechtsschutzversicherung verklagt wurde. Satirisch. Wahrhaftig.

(IINews) - Mönchengladbach, 5. Juni 2025 – Was als harmloser Akt digitaler Nächstenliebe begann, endete für den 23-jährigen Nico P. (TikTok-Name: (at)n1co_streamz) in einem juristischen Fiasko. Weil er seinen Netflix-Zugang mit seiner situationship „Leni “ geteilt hatte, wurde nun nichtetwa sein Abo gekündigt, sondern: seine eigene Rechtsschutzversicherung hat ihn verklagt – wegen vorsätzlicher Unterstützung urheberrechtlich bedenklicher Haushaltsgrenzenüberschreitung.
Bürokratie 3000: Anzeige per Fax, Urteil per Brieftaube
Die erste Warnung kam nicht etwa per Mail– sondern per Fax, gesendet aus einer Anwaltskanzlei mit AOL-Adresse, inklusive handschriftlicher Notiz: „So nicht, junger Mann.“ Der finale Schlag folgte durch ein mit Zierwachs versiegeltes Schreiben, das per Brieftaube geliefert wurde. Inhalt: Eine Unterlassungserklärung auf 12Seiten – rückseitig in Frakturschrift.
Die Begründung: Durch die Weitergabe seines Passworts habe Nico vorsätzlich gegen die Vertragsmoral des Digitalzeitalters verstoßen – ein Tatbestand, der laut interner Versicherungsrichtlinie „paragrafisch grenzwertig, aber moralisch glasklar“ sei.
„Wir möchten unsere Kunden vor sich selbst schützen“, so eine Sprecherin der Versicherung, die anonym bleiben möchte. „Wenn junge Menschen heute einfach Inhalte teilen, was kommt als Nächstes? Gemeinschafts-Abos bei Steuer-Software? Zusammengelegte Altersvorsorgen?!“
timmen aus dem Abgrund der Vernunft
????????? Nico P. (23), Streamfluencer aus Mönchengladbach:
„Ich wollte doch nur, dass Leni Stranger Things endlich catcht, damit wir drüber reden können. Jetzt will mein Anwalt über Zivilrechtliches Besitzbündnis digitaler Inhalte reden. Bro.“
Leni L. (22), Vollzeit-Astrologin&Nebenbei-Coach:
„Ich hab das Passwort nur auf fünf Gruppen verteilt. Wusste nicht, dass Nur für dich in Versicherungsdeutsch Haftungsträger bedeutet.“
Sebastian van der Gabel (44), Professor für prädigitale Medienethik an der VHS Bochum-Mitte:
„Das Teilen von Accounts ist ein klarer Verstoß gegen die Tradition der Besitzindividualisierung. Früher hatten wir noch Respekt vorm Eigentum. Heute? Teilen, streamen, sharen – das ist Kommunismus im WLAN.“
Fazit: Digitaler Wahnsinn trifft analoge Absurdität
Während Nico überlegt, ob er demnächst auch verklagt wird, weil er sein Disney+ mit der Nachbarin geteilt hat („sie gibt mir manchmal Pakete“), taucht am digitalen Horizont ein Lichtblick auf: Risk-BOT.
„Hätte er vorher gefragt, hätte ich’s in 0,5 Sekunden analysiert – und ihm gesagt, dass seine Rechtsschutzversicherung nicht einmal Cyber drin hat.“
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