InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Schmuck zurückgelassen / Er lag während längerer Abwesenheit in einem Schrank

ID: 2175539

(ots) - Zwar ist eine Hausratversicherung grundsätzlich dafür da, dem Eigentümer aus seiner Wohnung gestohlenes Gut zu erstatten. Aber ein verantwortungsvoller Umgang mit Wertsachen gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS schon dazu, wenn man seinen Versicherungsschutz nicht verlieren will.

(Landgericht Münster, Aktenzeichen 115 O 23/24)

Der Fall: Ein Wohnungsbesitzer verwahrte in einem einfach abgeschlossenen Schrank Gegenstände von erheblichem Wert, darunter insbesondere Schmuck. Während einer längeren Abwesenheit von mehreren Monaten vermietete er unter - und zwar an eine Frau, die ihm allenfalls oberflächlich bekannt war. In dieser Zeit ereignete sich ein Einbruchsdiebstahl, bei dem der Schmuck abhandenkam. Nach Überzeugung des Bestohlenen war damit der Versicherungsfall eingetreten.

Das Urteil: Der Betroffene habe seine Sorgfaltspflichten"in besonders schwerwiegender Weise verletzt", beschied das Gericht in einem Vergleichsvorschlag. Ein leicht gesicherter Schrank sei nicht geeignet, Wertgegenstände über eine Zeit der Abwesenheit hinweg aufzubewahren. Wegen einer grob fahrlässigen Gefahrenerhöhung durch den Versicherten dürfe die Leistung zu 100 Prozent gekürzt werden.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Deutsche Umwelthilfe zum Hitzeaktionstag: Neuer Chefarzt der Pneumologie am Klinikum Bielefeld: Dr. med. Klaus Henning Thomasübernimmt Leitung
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.06.2025 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2175539
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Gesundheit & Medizin



Dieser Fachartikel wurde bisher 18 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schmuck zurückgelassen / Er lag während längerer Abwesenheit in einem Schrank"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.268
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 61


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.