InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden

ID: 2170420

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege


(IINews) - Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wird

Als sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufräumen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und wählte den Notruf. Kurz darauf schlug ihm sein Sohn sogar eine Vase auf den Kopf. Eigentlich hätte dieser Fall wenig mit der Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu tun. Doch die ARAG Experten weisen hier auf diebesonderen Umstände hin: Der Vater war der ehrenamtliche Betreuer seines geistig behinderten Sohnes und der Schlag mit der Vase ereignete sich zwar in der gemeinsamen Wohnung, aber im Rahmen seiner Betreuertätigkeit. Daher handelte es sich dabei um einen Arbeitsunfall, für den die Unfallkasse zuständig ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az.: L 6 U 19/23).



Kosten für Pflege-WG von der Steuer absetzbar

Wer krankheits- oder pflegebedingt in einer dafür vorgesehenen Einrichtung untergebracht ist, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Unterbringung in einer Pflege-Wohngemeinschaft (WG) abzugsfähig ist. Im konkreten Fall lebte ein schwerbehinderter Mann, der Pflegegrad 4 erhielt, mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft. Die WG war nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Dort wurde er rund um die Uhr ambulant intensiv betreut und versorgt. Die Aufwendungen für Kost und Logis wollte er als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuer geltend machen (Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz). Es ging um rund 8.600 Euro. Doch das Finanzamt lehnte ab. Die Finanzbeamten waren der Ansicht, dass die WG keine Heimunterbringung darstellt, also keinSteuerabzug möglich ist. Die Richter sahen das anders: Entscheidend sei der Zweck der Einrichtung - und der war hier eindeutig: Betreuung, Pflege und Wohnraum für pflegebedürftige Menschen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 40/20).







Spaziergang mit Folgen

Es sollte ein kleiner Spaziergang werden, doch er hatte tragische Folgen. Eine Seniorin, die in einer Tagespflege-Einrichtung lebte, stürzte bei einem Spaziergang. Begleitet wurde die Dame von einer Praktikantin der Pflegeeinrichtung. Bei dem Sturz zog sich die Seniorin einen Oberschenkelhalsbruch zu und verstarb noch im selben Jahr. Die Alleinerbin verlangte daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Träger der Tagespflege. Immerhin sei eine nicht qualifizierte Praktikantin mit der alten Dame losgeschickt worden und das auch noch bei Eisglätte. Doch die Richter wiesen darauf hin, dass sich auch bei bester Betreuung ein Sturz nie völlig ausschließen lässt. Die ARAG Experten ergänzen, dass auch die fehlende spezielle Ausbildung der Praktikantin nicht automatisch zu einer Haftung führt, denn Spazierengehen erfordert keine Pflegeausbildung (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 4 U 222/22).



Haus muss für Pflegekosten eingesetzt werden

Als seine Frau in ein stationäres Pflegeheim musste, beantragte sie Pflegewohngeld, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Doch das Land lehnte ab und begründete die Entscheidung damit, dass zunächst das verwertbare Vermögen zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden muss. Im konkreten Fall war damit das Haus gemeint, in dem sie zuvor mit ihrem Ehemann lebte. Doch dieser weigerte sich als Alleineigentümer seine Immobilie zu verkaufen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Die Richter zeigten allerdings wenig Verständnis: Solange die Eheleute nicht getrennt leben, geht der Gesetzgeber laut ARAG Experten davon aus, dass sie füreinander einstehen. Also wird das Vermögen beider Partner berücksichtigt (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 A 3076/15).



Weitere interessante Informationen zur Pflege unter:

https://www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-ratgeber/



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie imARAG newsroomvorbei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Im Land des neuen Lächelns: Albanien ist 2025 die neue Top-Destination für hochwertige Zahnmedizin Wie unser Gehirn Energie spart - das verblüffende Geheimnis der Nervenzellen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.05.2025 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2170420
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Gesundheit & Medizin



Dieser Fachartikel wurde bisher 11 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Gibt es Schadensersatz bei einem Unfall auf einer Waldwanderung?Über Baumwurzeln stolpern, auf nassem Laub ausrutschen oder sich an einem herunterhängenden Ast stoßen: Wer im Wald wandern geht, muss mit waldtypischen Gefahren leben. Dabei gehört ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Schulrauswurf wegen Gewalt +++Ein Zehntklässler attackierte zusammen mit anderen Jugendlichen während einer Schulpause einen Obdachlosen, trat auf den am Boden liegenden Mann ein und schlug ihn mit der Faust. Deswegen wurde er der Schule verwie ...

Wenn das Wunschkind auf sich warten lässt ...

Ungewollte Kinderlosigkeit ist für die Betroffenen ein schwieriges Thema, über das meistens nicht gerne gesprochen wird. Dennoch betrifft dieses Schicksal enorm viele Menschen. Laut einerStudiedes Bundesministeriums für Familie, Senioren und Jugen ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.265
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 47


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.