WAZ: Minister-Pensionen vor Reform -
Packt's an!
- Leitartikel von Christoph Meinerz
(ots) - Kein Politiker redet gerne über seine Bezüge. Denn
stets entzündet sich daran eine Neiddebatte. Schließlich liegt das
Entgelt für Berufspolitiker, egal ob einfacher Abgeordneter oder
Minister, weit über dem, was mehr als 80 Prozent der "normalen"
Berufstätigen jemals verdienen können. Gerade deshalb sollte es
darüber hinaus nicht auch noch "Luxus-Pensionen" für Ex-Minister
geben. Wer nach 45 Jahren harter Arbeit mit rund 1200 Euro Rente im
Monat auskommen muss, dem bleibt nur Empörung über die üppige
(Selbst-)Versorgung für ehemalige Landesminister in NRW: 4047 Euro
pro Monat vom Staat als Dankeschön für eine fünfjährige Tätigkeit -
das ist, sehr gelinde ausgedrückt, schlichtweg unverhältnismäßig
viel. Vor fünf Jahren hatte der NRW-Landtag den Mut, die (allzu)
üppige Altersversorgung der Abgeordneten abzuschaffen. Die
Luxus-Pensionen für Ex-Minister blieben damals leider unangetastet.
Höchste Zeit, dies nachzuholen. Niemand dürfte eine Reform beklagen,
nach der auch Minister künftig für ihre Altersvorsorge selbst
aufkommen müssen, das Land ihnen dafür die Bezüge erhöht, aber
trotzdem dabei spart. SPD, lass der Ankündigung Taten folgen. Fürchte
die Neiddebatte nicht. Politiker, packt's an!
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion(at)waz.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.06.2010 - 19:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 216782
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Essen
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 191 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"WAZ: Minister-Pensionen vor Reform -
Packt's an!
- Leitartikel von Christoph Meinerz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).