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Urteil des Bundesarbeitsgerichts verschaerft Konkurrenzdruck unter Arbeitnehmern

ID: 216007

Urteil des Bundesarbeitsgerichts verschaerft Konkurrenzdruck unter Arbeitnehmern


(pressrelations) -
Zur heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass in einem Betrieb auch mehrere Tarifvertraege gelten koennen, erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Das Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schafft erhebliche Probleme.

Es wird einer Entsolidarisierung unter Arbeitnehmern Vorschub geleistet. Die Tarifeinheit hat bisher regelmaessig verhindert, dass besonders gefragte Arbeitnehmergruppen nur fuer sich selbst gute Arbeitsbedingungen erkaempfen. Andere, weniger gefragte Arbeitnehmergruppen haben nun das Nachsehen. Sie muessen sich kuenftig ohne ihre staerkeren Kollegen fuer eigene Tarifabschluesse einsetzen.

Auch der Flaechentarifvertrag wird nun noch weiter zurueckgedraengt. Splittergewerkschaften konnten bislang naemlich nur dann fuer eigene Tarifvertraege kaempfen, wenn ein bestehender Flaechentarifvertrag ausgelaufen ist. Den Arbeitgebern kann das genauso wenig recht sein wie den Gewerkschaften.

Wir unterstuetzen den DGB und die BDA in ihrer Forderung, dass auch kuenftig fuer einen Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten soll. Wir setzen uns damit auch fuer eine Staerkung des Flaechentarifvertrags und fuer mehr Tarifbindung ein. Die Tarifeinheit ist kein Monopol fuer einzelne Gewerkschaften. Sie traegt vielmehr zur Aufrechterhaltung des Betriebsfriedens bei und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Funktionsfaehigkeit der Tarifautonomie. Sie schafft zudem groessere Rechtsklarheit im Falle mehrerer Tarifvertraege in einem Betrieb, von der alle profitieren.


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Datum: 23.06.2010 - 23:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 216007
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