InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin

ID: 2147123

(ots) - Ob Pärchen oder WG: Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Der Auszug einer Person ändert daran erst einmal nichts - sie ist trotzdem weiter für Mietzahlungen oder Schäden verantwortlich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Eheleute, Partnerschaften oder Wohngemeinschaften: Oft unterschreiben alle, die einziehen, den Mietvertrag gemeinsam als Hauptmieterinnen oder Hauptmieter."Damit tragen sie gemeinsam die Mietkosten und andere vertragliche Verpflichtungen für die Wohnung. Die konkrete Aufteilung muss die Mietgemeinschaft selbst festlegen", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Möchte eine Partei ausziehen, gilt der gemeinsame Vertrag trotzdem weiter: Ein Auszug allein beendet das Mietverhältnis nicht. Die Vermieterseite kann die Miete und andere Kosten weiterhin von allen Parteien einfordern.

Kündigung geht nur gemeinsam

Grundsätzlich gilt zudem: Unterzeichnen mehrere Parteien einen Mietvertrag, können sie diesen nur gemeinsam kündigen. Will eine Person ausziehen, die andere aber weiter in der Wohnung bleiben, muss der Mietvertrag umgeschrieben werden. Doch das geht nur, wenn die Vermieterseite damit einverstanden ist:"Daher sollte schon bei Abschluss eines Mietvertrags schriftlich festgehalten werden, was beim Auszug von nur einer Partei geschieht. Sonst kann ein Mieter oder eine Mieterin unter Umständen allein gar nicht kündigen - und erlebt eine unangenehme Überraschung", erklärt R+V-Experte Rempel. Denn im schlimmsten Fall ist eine rechtliche Auseinandersetzung notwendig, um aus dem Mietvertrag herauszukommen."Und so lange bleibt man in der Haftung für Miete, Nebenkosten und sogar Schäden an der Mietsache, selbst wenn man längst ausgezogen ist", ergänzt Rempel. Anders liegt der Fall, wenn in einer WG jedes Mitglied einen einzelnen Vertrag mit der Vermieterpartei geschlossen hat oder wenn im Mietvertrag explizit geregelt ist, dass eine der Parteien kündigen kann.





Weitere Tipps des R+V-Infocenters:


- Gerade bei Wohngemeinschaften werden immer wieder Zimmer frei. Wenn nicht jeder einen eigenen Mietvertrag hat, empfiehlt sich eine sogenannte"Nachfolge-Klausel"im Mietvertrag einzufügen oder die Untervermietung ausdrücklich zu erlauben.
- Regelungen zur anteiligen Miethöhe und zur Nebenkostenabrechnung sollten immer schriftlich festgehalten werden.
- Wenn die Mietparteien verheiratet waren und sich trennen, gelten besondere Regelungen für die Kündigung von Mietverträgen.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter(at)arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Threads: (at)ruv_de


Original-Content von: R+V Infocenter,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Quantentechnologie soll Prozesse im Luftverkehr optimieren / Lufthansa Industry Solutions erhält Auftrag der DLR Quantencomputing-Initiative zur Unterstützung bei Forschungsprojekten Illegitime Gewalt in Russlands Kriegen - Podiumsdiskussion
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.01.2025 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2147123
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Wiesbaden



Kategorie:

Forschung & Entwicklung



Dieser Fachartikel wurde bisher 97 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Urlaub mit Wohnmobil: erhöhte Unfallgefahr ...

Reisen mit dem Wohnmobil sind sehr beliebt. Doch wer nur selten mit einem so großen Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich gut vorbereiten. Der Camper"tickt"in vielen Verkehrssituationen anders als ein Pkw. Darauf macht das Infocenter der R+V ...

Strandgut sammeln: Oft drohen hohe Strafen ...

Hübsche Muscheln, glitzernde Steine oder feiner Sand: Urlauber nehmen sich gern ein paar schöne Erinnerungsstücke mit nach Hause. Doch das ist nicht überall erlaubt - was gesammelt werden darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. Darauf macht d ...

Kinderanimation im Urlaub: Sicherheit geht vor ...

Im Urlaub ein paar Stunden ungestört am Strand liegen oder in aller Ruhe shoppen: Damit dies nicht nur ein Traum bleibt, vertrauen viele Eltern ihre Kinder der Betreuung im Hotel an. Das Infocenter der R+V Versicherung rät jedoch, dieses Angebot vo ...

Alle Meldungen von R+V Infocenter



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 37


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.