Grundgesetz gilt auch für Wulff
Grundgesetz gilt auch für Wulff
(pressrelations) - "Es ist schon erstaunlich, dass der Kandidat der Regierungskoalition tagelang so tun konnte, als gäbe es den Artikel 55 des Grundgesetzes nicht. Dieser stellt unmissverständlich klar, dass der Bundespräsident keine weiteren Ämter bekleiden darf. Nun muss Wulff als Ministerpräsident unverzüglich zurücktreten, ansonsten verstärkt sich der fade Beigeschmack einer gewollten Rückversicherung", erklärt die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dagmar Enkelmann, zum heutigen Entscheid des niedersächsischen Ministerpräsidenten, sein Landtagsmandat niederzulegen. Enkelmann weiter:
Mit seiner zögerlichen Niederlegung des Landtagsmandats hat er das unwürdige Geschachere um das Amt fortgesetzt und damit dessen weitere Beschädigung in Kauf genommen",
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher(at)linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.06.2010 - 22:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 209459
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 85 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Grundgesetz gilt auch für Wulff"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Die Linke. im Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




