InternetIntelligenz 2.0 - Grundgesetz gilt auch für Wulff

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Grundgesetz gilt auch für Wulff

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Grundgesetz gilt auch für Wulff


(pressrelations) - "Es ist schon erstaunlich, dass der Kandidat der Regierungskoalition tagelang so tun konnte, als gäbe es den Artikel 55 des Grundgesetzes nicht. Dieser stellt unmissverständlich klar, dass der Bundespräsident keine weiteren Ämter bekleiden darf. Nun muss Wulff als Ministerpräsident unverzüglich zurücktreten, ansonsten verstärkt sich der fade Beigeschmack einer gewollten Rückversicherung", erklärt die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dagmar Enkelmann, zum heutigen Entscheid des niedersächsischen Ministerpräsidenten, sein Landtagsmandat niederzulegen. Enkelmann weiter:

Mit seiner zögerlichen Niederlegung des Landtagsmandats hat er das unwürdige Geschachere um das Amt fortgesetzt und damit dessen weitere Beschädigung in Kauf genommen",


F.d.R. Beate Figgener

Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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Datum: 11.06.2010 - 22:33 Uhr
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