InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Regionspräsident legt Einspruch gegen Beschluss vom März ein

ID: 209427

Regionsversammlung - Vergabe Rettungsdienst


(PresseBox) - Regionspräsident Hauke Jagau hat nach der Entscheidung des EUGH und der jüngsten Stellungnahme des Landes zur Vergabe des Rettungsdienstes gegen den Beschluss der Regionsversammlung vom 9. März Einspruch eingelegt. Die Regionsversammlung hatte beschlossen, dass die Region Hannover als Trägerin des Rettungsdienstes auf der Basis des § 5 Absatz 1 des Niedersächsischen Rettungsdienst-Gesetz ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren für den Vergabezeitraum vom 1.1.2011 bis 31.12.2016 vorbereiten solle.
"Das ist rechtlich nicht mehr haltbar", sagt Jagau. Um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu gewährleisten und die Interessen der Region Hannover zu wahren sowie Schaden von ihr abzuwenden, seien Ziffer 1 und 2 des Beschlusses aufzuheben. Stattdessen sei eine Ausschreibung nötig. Die Regionsversammlung hat die Möglichkeit, in ihrer Sitzung am 22. Juni die Ziffern 1 und 2 des Beschlusses vom März aufzuheben. Für den Fall dass dies nicht geschehe, kündigt der Regionspräsident an, den Sachverhalt der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hatte der Region Hannover in dieser Woche nach einem Gespräch, bei dem auch das Ministerium für Inneres und Sport vertreten war, mitgeteilt:
"Es herrscht Einvernehmen zwischen MI und MW, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem Submissionsmodell gemäß diesem EUGH-Urteil in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt."
"Darüber hinaus ist die Anwendung der Bereichsausnahme nach Art. 45 und 55 EG bei Krankentransportleistungen nicht gegeben, da es sich bei Rettungsdienstleistungen nicht um eine hoheitliche Tätigkeit handelt. Aufgrund dieser klaren Aussage des EuGH-Urteils wäre eine aktuell diskutierte Bereichsausnahme im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) europarechtswidrig, so dass das federführende Bundeswirtschaftsministerium eine Initiative zur Aufnahme einer derartigen Regelung im GWB ablehnen würde."




"Der Beschluss der Regionsversammlung steht nicht mit den europarechtlichen und nationalen Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe im Einklang", sagt Jagau. Er sei sich sehr wohl bewusst, dass eine Ausschreibung Sorgen vor einer Veränderung der bestehenden Strukturen mit sich bringe. "Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mit dem Rettungsdienst Beauftragten ist diese Unsicherheit belastend. Deshalb würden sich alle - auch ich - ein anderes Verfahren wünschen, das diese Sorgen nimmt. Das ist aber rechtlich nicht möglich."

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Wirtschaftliche Chancen beim Nachbarn! Maiszüchter wehren sich
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 11.06.2010 - 17:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 209427
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

nover


Telefon:

Kategorie:

Marketing & Werbung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 146 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Regionspräsident legt Einspruch gegen Beschluss vom März ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Region Hannover (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Regionale Einzelhandelsstruktur unter der Lupe ...

Die Einzelhandelslandschaft befindet sich im stetigen Wandel: Vom inhabergeführten Kiosk bis hin zum großflächigen Einkaufszentrum – neue Formate entstehen, während sich andere zurückziehen. Damit die teilnehmenden 12 Städte und Landkreise de ...

Alle Meldungen von Region Hannover



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.271
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 31


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.