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Sperrzeiten sind Diebstahl von Lohnleistungen

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Sperrzeiten sind Diebstahl von Lohnleistungen


(pressrelations) - Die Bundesagentur für Arbeit verhängt immer mehr Sperrzeiten gegen die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I). Im Vergleich zum Vorjahr stieg deren Zahl im Jahr 2009 um rund 100.000 auf 843.000, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervorgeht (BT-Drs. 17/1642). 41 Prozent der Sperrzeiten (342.000) wurden aufgrund einer verspäteten Arbeitssuchendmeldung der Betroffenen verhängt, dagegen nur 2,5 Prozent wegen der Ablehnung einer sogenannten zumutbaren Arbeitsstelle durch die Betroffenen. Widerspruch der Betroffenen führte in 38 Prozent der Fälle zur vollständigen und in zwei Prozent der Fälle zumindest zur teilweisen Rücknahme der Sperrzeiten. Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:

"Die Bundesregierung setzt den von der großen Koalition eingeschlagenen Kurs fort, den Menschen die ihnen zustehenden Sozialtransfers vorzuenthalten oder zu kürzen. Unter Schwarz-Gelb hat der massenhafte Diebstahl von Lohnleistungen durch die Verhängung von Sperrzeiten beim ALG I sogar noch zugenommen. Das ist skandalös. Leistungen der Arbeitslosenversicherung beruhen auf direkt durch die Betroffenen oder indirekt durch deren (frühere) Arbeitgeber eingezahlten Lohnbestandteilen. Diese werden den Betroffenen durch die Sperrzeiten vorenthalten - und das zu einem großen Teil rechtswidrig. Mit diesem dreisten Diebstahl muss endlich Schluss sein."

F.d.R. Christian Posselt


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Datum: 02.06.2010 - 15:47 Uhr
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