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Ohne Rechtsschutzversicherung kann es kurios zugehen

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Die Rechtsschutzversicherung ist eigentlich unverzichtbar, wenn man seine eigenen Interessen durchsetzen möchte. Denn manchmal kann es kurios zugehen...


(IINews) - Unter Rechtsanwälten geht ein geflügeltes Sprichwort umher: " Der schlimmste Feind des Anwaltes ist der eigene Mandant." Ob damit nur die Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung gemeint sind, lässt sich daraus nicht ableiten. Fakt ist, man muss schon als Mandant ziemlich frustriert sein, wenn es um die Begleichung der Kosten für die rechtliche Vertretung geht.

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Der hier geschilderte Fall deutet aber eher darauf hin, dass der Mandant nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, denn sonst hätte er seinen Rechtsbeistand nicht so auf die Palme gebracht.

Die Kostenforderung des Rechtsanwaltes lag bei 1.114 DM (der Fall trug sich tatsächlich kurz vor der Währungsunion so zu). Der Mandant machte sich tatsächlich die Mühe und hat aus Verärgerung für den Ausgang des Verfahrens insgesamt an einem einzigen Tag 1.114 Einzelüberweisungen zu je 1 DM ausgefüllt und bei seiner Bank eingereicht. Die Folge war, dass der Rechtsanwalt in den kommenden Tagen nicht nur stapelweise Kontoauszüge abholen und sichten musste, die Bank stellte ihm auch noch 557 DM Buchungsgebühren in Rechnung.

Damit hatte der Mandant allerdings die Rechnung ohne seinen Anwalt gemacht. Dieser fand die Aktion weniger amüsant und klagte damit vor dem Amtsgericht Brilon. Dieses stellte sich auf die Seite des Anwaltes und befand, dass sich der Mandant der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht hat. Nach dem Verfahren verkniff sich der Mandant glücklicherweise, auch noch die Forderung von 557 DM in 557 Einzelüberweisungen zu begleichen.

Manchmal verdienen Rechtsanwälte ihr Geld, ohne überhaupt etwas zu sagen. Nach einer Gerichtsverhandlung berechnete ein Anwalt seinem Mandanten eine so genannte Erörterungsgebühr. Der Mandant war darüber sichtlich verwundert, denn während der ganzen Verhandlung hat der Anwalt nicht ein Wort gesagt. Das Gericht hat nämlich mitgeteilt, dass es die Klage des Mandanten für unzulässig halte und der Anwalt hat diese ohne weitere Diskussion zurückgenommen. Also wurde im Termin auch nicht erörtert. Das Oberlandesgericht Saarbrücken gewährte dem Anwalt die Erörterungsgebühr, da er seine bereits im Vorfeld angebrachten schriftlichen Ausführungen nicht mehr hätte wiederholen müssen.





Es geschehen vor Gericht mitunter ulkige Dinge, über die sich der juristische Laie zu Recht wundert. Vielfach kann sich so manch einer vor Gericht aber entspannt zurücklehnen, wenn er sicher ist, dass zumindest die Rechtsschutzversicherung die Kosten hierfür übernehmen wird. Ohne Rechtsschutzversicherung kann die Durchsetzung der eigenen Interessen eine kostspielige Angelegenheit werden und führt natürlich dann richtig zu Ärger, wenn dass Verfahren auch noch verloren geht.

Bildquelle: Bernd Wachtmeister, www.pixelio.de

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Datum: 26.05.2010 - 21:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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