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Union verhindert Wettbewerbsnachteile für Bioenergiebranche

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Union verhindert Wettbewerbsnachteile für Bioenergiebranche


(pressrelations) - ltigkeitszertifizierung führt zu keinen kurzfristigen Marktverwerfungen

Zum Beschluss eines Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:

Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf in die parlamentarischen Beratungen eingebracht, der sicherstellt, dass die 2009 eingeführte Nachhaltigkeitszertifizierung zu keinen kurzfristigen Marktverwerfungen führt. Für die mittelständisch geprägte vor- und nachgelagerte Wirtschaft in Deutschland gilt nun, dass für den Einsatz von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung sowie von Biokraftstoffen ab dem 1. Januar 2011 ein Nachweis über die verordnungskonforme Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse erbracht werden muss. Mit dem Verschieben des Zeitpunktes des praktischen "Scharfstellens" der Nachhaltigkeitskriterien orientiert sich die christlich-liberale Regierungskoalition an den aktuellen Anforderungen des Marktes. Wir verhindern damit mögliche Wettbewerbsnachteile für unsere Landwirte und die Unternehmen. Trotz des Verschiebens vom 1. Juli 2010 auf den von der EU vorgesehen Zeitpunkt 1. Januar 2011 wird Deutschland seiner europaweiten Vorreiterrolle beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Energiesektor weiter gerecht. Außerdem leisten wir unseren Beitrag für eine bürokratiearme 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie. Der aufwändige Aufbau wirksamer und anspruchsvoller Zertifizierungsstrukturen braucht ausreichend Zeit. Wir wollen, dass die Strukturen trotz des Zeitdrucks in der von uns gewünschten bestmöglichen Art und Weise umgesetzt werden können.


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Datum: 19.05.2010 - 19:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 201701
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