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Leerverkaeufe endlich wieder verboten - gesetzliche Regelung muss unverzueglich folgen

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Leerverkaeufe endlich wieder verboten - gesetzliche Regelung muss unverzueglich folgen


(pressrelations) - Zur Entscheidung der Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ungedeckte Leerverkaeufe wieder zu verbieten erklaert der zustaendige Berichterstatter im Finanzausschuss Manfred Zoellmer:

Die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ungedeckte Leerverkaeufe in Aktien der zehn fuehrenden deutschen Finanzinstitute und in Schuldtiteln von Staaten der Eurozone sowie bestimmte Kredtiversicherungsscheine (CDS) seit Mitternacht untersagt. Diese Verbote sind befristet bis zum 31.
Maerz 2011.

Voruebergehend verboten werden auch ungedeckte Leerverkaeufe in Schuldtiteln von Staaten der Eurozone und Kreditausfallversicherungen - Credit Defaiult Swaps (CDS) - soweit sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dienten (ungedeckte CDS).

Das Vorgehen der BaFin ist zu begruessen und ist richtig, um spekulative Risikogeschaefte, die zu immer neuen dramatischen Verwerfungen am Finanzmarkt fuehren, einzudaemmen. Zu Recht wurden bereits im September 2008 ungedeckte Leerverkaeufe einer Reihe von Aktien untersagt. Mit den Leerverkaeufen wetten Investoren - zum Beispiel Hedgefonds - auf fallende Kurse. Die Aufsicht muss daher mit dem Verbot verhindern, dass Spekulanten Finanzinstitute in die Insolvenz treiben.

Dieses Verbot wurde im Februar wieder aufgehoben. Damit wurde den Akteuren auf den Finanzmaerkten das fatale Signal gegeben, das Zocken wieder freigegeben ist.

Die aufsichtsrechtliche Rolle rueckwaerts ist richtig. Darueber hinaus muss jetzt ein dauerhaftes gesetzliches Verbot von ungedeckten Leerverkaeufen und spekulativen CDS folgen. Die Bundesregierung muss jetzt unverzueglich handeln.

Neben diesen Massnahmen brauchen wir deutlich strengere Aufsichtsregeln und mehr Transparenz fuer den Handel. Wir brauchen einheitliche europaeische Standards, die der Casinomentalitaet auf den Finanzmaerkten Einhalt gebietet. Die Bundesregierung darf hier nicht mehr nur europaeischen Vorgaben hinterherlaufen und sich treiben lassen, sondern muss den Prozess endlich aktiv gestalten. Das Verbot ungedeckter Leerverkaeufe und spekulativer CDS kann nur ein erster Schritt sein.






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Datum: 19.05.2010 - 18:47 Uhr
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