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Verbraucherinformationsgesetz: Endlich reformieren

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Verbraucherinformationsgesetz: Endlich reformieren


(pressrelations) - Anlaesslich des Berichts der Bundesregierung ueber die Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes im Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Die SPD hat mal wieder Recht behalten: Weil in den Verhandlungen ueber das Verbraucherinformationsgesetz schnell deutlich wurde, dass mit CDU und CSU eine umfassende Offenlegung von Behoerdenakten bereits im ersten Anlauf nicht moeglich war, hatte die SPD eine Evaluierung des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durchgesetzt.

Die jetzt vorgelegten Ergebnisse zeigen: Das Verbraucherinformationsgesetz muss dringend grundlegend ueberarbeitet werden. Viele der Vorschlaege, die wir bereits in der Vergangenheit gemacht haben, sind dabei nach wie vor aktuell.

Wichtig ist vor allem, dass die Behoerden verpflichtet werden, Untersuchungsergebnisse von sich aus zu veroeffentlichen. Damit werden Behoerdeninformationen im Internet fuer den Verbraucher kostenfrei und ohne langwieriges Antragsverfahren verfuegbar.
Hierzu muss Paragraf 40 LFGB von einer "Soll" in eine "Muss"-Bestimmung umgewandelt und Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ueberarbeitet werden. Eine zentrale Internetseite www.Lebensmittelwarnung.de muss endlich eingerichtet werden.

Positive Beispiele wie die Smiley-Kennzeichnung in Berlin-Pankow und die Veroeffentlichung der Acrylamid-Belastungen in NRW
zeigen: Eine Aenderung der Informationskultur in Deutschland ist moeglich. Sie muss jetzt zur Regel werden.

Darueber hinaus fordern wir:

- Der Informationsanspruch der Verbraucher muss auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgedehnt werden.

- "Ross und Reiter" muessen genannt werden, damit Verbraucher die schwarzen Schafe auch erkennen koennen. So veroeffentlicht das Bundesamt fuer Arbeitsschutz die EU-Schnellwarnungen bei mangelnder Produktsicherheit bereits jetzt unter Nennung des Herstellernamens. Aigners Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit traut sich dies dagegen nicht und haelt die Namen unter Verschluss.





- Akteneinsicht muss kostenguenstig und in angemessener Frist moeglich sein und darf nicht abschreckend wirken.

- Die Ausschluss- und Beschraenkungsgruende und die Definition der Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse muessen grundlegend reformiert werden, wobei der Ausnahmetatbestand "sonstige wettbewerbsrelevante Informationen" zu streichen ist.

- Auskunft ueber eindeutige und fuer den Verbraucher relevante Untersuchungsergebnisse muss auch waehrend laufender Verwaltungsverfahren moeglich sein.

- Es muss ein gesetzlicher Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenueber Unternehmen geschaffen werden, da die Wirtschaft selbst bisher keine Bereitschaft zeigt, entsprechende freiwillige Schritte zu tun.

- Das Verbraucherinformationsgesetz muss mit den Informationsfreiheitsgesetzen und den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und der Laender in einem praktikablen Rahmen zusammengefuehrt werden.

Als Konsequenz aus den deutlich gewordenen Schwaechen des Verbraucherinformationsgesetzes muss Ministerin Aigner einen Gesetzentwurf vorlegen, der die vorhandenen Maengel abstellt und den Weg frei macht fuer eine umfassende und unbuerokratische Information der Verbraucher.


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Datum: 19.05.2010 - 18:47 Uhr
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