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Planungssicherheit für die Bundeswehr

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Planungssicherheit für die Bundeswehr


(pressrelations) - Abschnittsweise Ableistung des Wehrdienstes ist genauso vom Tisch wie überzogene Urlaubsansprüche

Anlässlich der Einigung auf den sechsmonatigen Wehrdienst erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck MdB:

Mit der koalitionsinternen Einigung auf einen Gesetzentwurf für die auf sechs Monate verkürzte Wehrpflicht herrscht endlich Planungssicherheit für die Bundeswehr und die Wehrpflichtigen. Das Gesetzgebungsverfahren kann jetzt bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. Die abschnittsweise Ableistung des Wehrdienstes ist genauso vom Tisch wie überzogene Urlaubsansprüche. Die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung des Wehrdienstes auf 23 Monate wird beibehalten. Die so genannten freiwillig Längerdienenden sind ein wichtiger Pfeiler in den Streitkräften, vor allem in Hinblick auf die Einsatzrealität. Die Erhöhung der Einberufungstermine auf acht pro Jahr kommt der individuellen Lebensplanung der Wehrpflichtigen entgegen. Die Länge der Grundausbildung von zwei oder drei Monaten belässt den Teilstreitkräften den nötigen Spielraum für ihre individuellen Ausbildungserfordernisse. Der einheitliche Stichtag 1. Juli für Wehr- und Zivildienstleistende führt zu einer wünschenswerten Gleichbehandlung beider Dienste. Das ist gerecht und sorgt für eine breite Akzeptanz bei den jungen Männern. Damit werden die zu diesem Zeitpunkt Einberufenen die ersten sein, die nur noch sechs Monate Wehrdienst leisten. Die Bundeswehr kann auf dieser soliden Grundlage ihre Planungen zügig umsetzen. Wir haben das politische Versprechen eingelöst, die Wehrpflicht, von deren Wert wir zutiefst überzeugt sind, zukunftsfest zu machen. Entscheidend ist, dass der Wehrdienst in seiner verkürzten und reformierten Form weiter sinnvoll ist und einen Mehrwert für Streitkräfte und Wehrpflichtige stiftet. Wenn der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Rainer Arnold jetzt die Wehrpflichtverkürzung als "Unsinn" bezeichnet, sich gleichzeitig aber in einem eigenen Positionspapier für die Verkürzung auf sechs Monate ausspricht, zeugt das nicht von einer klaren Linie.






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Datum: 19.05.2010 - 15:47 Uhr
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