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Land schließt Hochschulpakt 2011-2015 mit allen zwölf Hochschulen

ID: 201161

Land schließt Hochschulpakt 2011-2015 mit allen zwölf Hochschulen


(pressrelations) -
Ministerin Kühne-Hörmann: Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist und bleibt politischer Schwerpunkt der Landesregierung

Der in monatelangen intensiven Diskussionen mit den Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen erarbeitete Hochschulpakt 2011-2015 ist heute von allen zwölf staatlichen Hochschulen unterzeichnet worden.
"Die Landesregierung versteht sich als Partner der Hochschulen. Daher bin ich froh, dass es gelungen ist, zu einer vernünftigen und tragfähigen Vereinbarung zu kommen. In wirtschaftlich sehr schwieriger Zeit erhalten die Hochschulen damit Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre", hob Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann hervor: "Mit 1,4 Milliarden Euro wird das Hochschulbudget auf dem zweithöchsten Stand in der Geschichte des Landes festgeschrieben. Selbst bei noch weiter sinkenden Steuereinnahmen wird dieser Betrag bis 2015 nicht unterschritten. Wir spannen also ein Sicherheitsnetz für die Hochschulen. Wenn die Steuereinnahmen wieder steigen, ist dagegen ein Zuwachs um insgesamt 40 Millionen Euro möglich."

Die Absenkung des Hochschulbudgets um 30 Millionen auf dann rund 1,4 Milliarden Euro ergibt sich aus den Finanzierungsregelungen des laufenden Hochschulpakts: Demnach wäre angesichts sinkender Steuereinnahmen das Hochschulbudget in den nächsten beiden Jahren sogar um insgesamt 34 Millionen Euro zu senken. Alle Ministerien müssen aufgrund der schwierigen finanziellen Lage sparen. Bei den Hochschulen liegt dieser Sparbeitrag nur bei 2,2 Prozent und damit deutlich niedriger als in anderen Ressorts, die 3,5 Prozent erbringen müssen.

Ministerin Kühne-Hörmann hob hervor, dass gleichzeitig alle anderen Landesprogramme zur Hochschulfinanzierung unverändert bleiben:

im Rahmen des Bauprogramms "HEUREKA" fließen bis 2020 drei Milliarden Euro in die Verbesserung der baulichen Infrastruktur der Hochschulen,
das Sonderinvestitionsprogramm des Landes und das vom Land kofinanzierte Konjunkturpaket II des Bundes verstärken diese Mittel um 354 Millionen beziehungsweise 187 Millionen Euro,




mit jährlich rund 90 Millionen Euro im Rahmen des bundesweit einmaligen "LOEWE"-Programms wird die Forschung an den Hochschulen gefördert,
der Verbesserung der Struktur von Studium und Lehre dienen jährlich 92 Millionen Euro zur Qualitätssicherung der Lehre, mit denen die abgeschafften Studienbeiträge kompensiert werden,
auch im Hinblick auf die Bewältigung der doppelten Abiturjahrgänge haben Bund und Länder den so genanten Hochschulpakt 2020 zur Einrichtung zusätzlicher Studienplätze geschlossen. Daraus ergibt sich für die hessischen Hochschulen ein voraussichtliches, je zur Hälfte von Land und Bund finanziertes Fördervolumen von rund 300 Millionen Euro über die Laufzeit des Hochschulpakts 2011-2015.
"Unter Berücksichtigung aller Komponenten der Hochschulfinanzierung komme ich zu dem Schluss, dass das Land von den Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen in schwierigen Zeiten einen angemessenen und fairen Solidarbeitrag verlangt ? und der ergibt sich, wie gesagt, aus den von allen unterschriebenen Finanzierungsregelungen des laufenden Hochschulpakts", resümierte Kühne-Hörmann: "Die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre an Hessens Hochschulen ist und bleibt ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung. Mit dem Hochschulpakt unterstreichen wir dieses Ziel auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten."

Die Hochschulen tragen im Gegenzug dem wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt und der durch die demographische Entwicklung sowie durch doppelte Abiturjahrgänge steigenden Zahl von Studienberechtigten Rechnung, indem sie die Zahl der Studienplätze erhöhen und auch neue Studiengänge einrichten. Das Land Hessen löst damit seine Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt 2020 ein. Die so genannten MINT-Studiengänge und duale Studienangebote stellen dabei besondere Schwerpunkte dar.

Die Hochschulen unternehmen unter anderem auch Schritte für eine weitere Verbesserung der Studienorientierung und zur Verringerung von Studienabbruchquoten. Die Qualitätssicherungsmittel werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Betreuung der Studierenden eingesetzt. Die Hochschulen stellen eine zeitnahe Verwendung dieser Mittel sicher und berichten dem Ministerium jährlich darüber.

Die Bologna-Reform wird fortgesetzt. Die in und mit den Hochschulen geführten Diskussionen haben zu folgenden Zielen geführt: Verbesserung der Studierbarkeit und Erhöhung der Mobilität, Reduzierung der Prüfungsbelastungen, Flexibilisierung bei der Arbeitsbelastung sowie eine stärkere Profilbildung im Rahmen des Masterstudiums unter Einbeziehung von Anrechnungsmöglichkeiten eines längeren Bachelor-Studiengangs und nachgewiesener beruflicher Fähigkeiten.

Die Aufteilung des Gesamtbudgets unter den einzelnen Hochschulen erfolgt nach Parametern, die entsprechend den Vorschlägen der Hochschulen selbst die im laufenden Hochschulpakt geltenden Kriterien weiterentwickeln. So werden unter anderem die Zahl der Studierenden innerhalb der Regelstudienzeit nach dem gleitenden Durchschnitt der vergangenen drei Jahre und die Zahl der Absolventen stärker berücksichtigt. Die Ausweitung des so genannten Erfolgsbudgets dient der Stärkung der Gesichtspunkte des wissenschaftlichen Erfolgs, des Ausbildungserfolgs (Absolventen) und des Technologietransfers. Dadurch wird der Lehre kein Geld entzogen, weil Grund- und Erfolgsbudget das Gesamtbudget der Hochschulen definieren. Dieses Gesamtbudget steht insgesamt für Lehre und Forschung zur Verfügung.

Das Verhältnis zwischen Universitäten und Fachhochschulen bleibt trotz der neuen Budgetierung, der Ausweitung des Erfolgsbud¬gets und der neuen Parameter des Erfolgsbudgets im gleichen Verhältnis zueinander wie 2010. Die weitere Entwicklung des Erfolgsbudgets enthält für beide Hochschularten gute Chancen: Neben der Einführung des Exzellenzparameters wurde nämlich die Punktzahl für den Absolventenparameter deutlich erhöht und ein Parameter für den Transfer eingeführt.

Im Einzelnen ergeben sich nach den Modellrechnungen, die auch den Hochschulen vorliegen, im Vergleich zu diesem Jahr 2011 folgende reale Absenkungen der Budgets: Technische Universität Darmstadt 4,5 Millionen Euro, Universität Frankfurt 9,7 Millionen Euro, Universität Gießen 4,4 Millionen Euro, Universität Marburg 6,2 Millionen Euro, Hochschule Darmstadt 1,8 Millionen Euro, Fachhochschule Frankfurt 1,3 Millionen Euro, Hochschule Rhein-Main 1,4 Millionen Euro. Um Härten zu abzufedern, erhalten diese drei Fachhochschulen und die Universitäten Frankfurt und Marburg im nächsten Jahr aus dem Strukturentwicklungsbudget des Ministeriums einmalig zusammen knapp vier Millionen Euro. Nicht zuletzt aufgrund der Studierendenzahlen steigen die Budgets der Universität Kassel um 2,3 Millionen Euro, der Fachhochschule Gießen-Friedberg um 497.000 Euro und der Hochschule Fulda um 124.000 Euro. Die Budgets der beiden Kunsthochschulen bleiben praktisch unverändert.


Pressestelle: Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Pressesprecher: Dr. Ulrich Adolphs
Telefon: (0611) 32 32 30, Fax: (0611) 32 32 99
E-Mail: pressestelle(at)hmwk.hessen.de

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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.05.2010 - 19:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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