InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen

ID: 198088


(IINews) - Hamburg, den 10. Mai 2010. Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staats, die Opfer von Genitalverstümmelung zu entschädigen. SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht.
Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft nicht, Gewalttaten zu verhindern, muss der Staat für die Opfer der Straftaten einstehen – so der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).
In Deutschland leben bis zu 50.000 Mädchen, die von der Gewalt genitaler Verstümmelung bedroht sind. Bis zu 80% der gefährdeten Kinder werden tatsächlich der Verstümmelung
unterworfen.
Da Genitalverstümmlung einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt und die Gefahr für die gefährdeten Mädchen sehr konkret ist, muss der Staat seine Schutzpflicht erfüllen.
Bislang werden bis auf wenige Einzelfälle keinerlei Schutzmaßnahmen für diese Kinder getroffen, obwohl die gesamte Gruppe der gefährdeten Mädchen dem Staat bekannt ist.
Durch dieses Unterlassen trägt der deutsche Staat sogar eine Mitschuld an den Verbrechen.
Grundsätzlich erfüllen alle Opfer von Genitalverstümmelung, die zum Tatzeitpunkt in Deutschland lebten, die wichtigste Anspruchsvoraussetzung für eine staatliche Entschädigung:
Sie sind durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff gesundheitlich geschädigt worden.
Auch wenn die Mädchen für die Tat ins Ausland gebracht wurden, bleibt der Anspruch auf Entschädigung – zumindest teilweise – bestehen.
Die individuellen Entschädigungsleistungen umfassen neben Heilbehandlungen auch Lohnersatz-Zahlungen und einkommensunabhängige Renten bei bleibenden Schädigungsfolgen.
SOS FGM setzt sich mit einem Notruf und Beratungsangebot für den konkreten Schutz von Mädchen ein – aber ebenso für die Rechte der Opfer, indem sie über ihren Anspruch auf




Entschädigung informiert und bei der Durchsetzung ihres Entschädigungsanspruchs unterstützt werden (z.B. durch Vermittlung engagierter Opferanwälte).

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung wurde 2007 als bundesweites Netzwerk gegründet und ist heute eine von verschiedenen Ministerkonferenzen der Länder anerkannte Fachorganisation, wenn es um die Bereitstellung von Informationen zum Thema „Genitalverstümmelung“ und Einzelberatung geht.
Ziel der Arbeit ist u.a. der umfassende Schutz der bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen, die in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht sind. Seit ihrer Gründung initiierte und begleitete die TaskForce mehrere Gerichtsverfahren, die den Schutz von Mädchen vor dieser Gewalt zum Gegenstand hatten.



Leseranfragen:

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
PF 304144
20324 Hamburg

Kontakt: Simone Schwarz, Pressesprecherin
Tel.: 040 – 80 79 69 44
eMail: info(at)taskforcefgm.de
WebSeite: www.taskforcefgm.de



PresseKontakt / Agentur:

siehe Leseranfragen



drucken  als PDF  an Freund senden  ZDF: Rot-Grün mit hauchdünner Mehrheit im Düsseldorfer Landtag ARD-Hochrechnung: CDU doch leicht vor SPD - Rot-Grün knapp möglich
Bereitgestellt von Benutzer: taskforcefgm
Datum: 09.05.2010 - 20:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 198088
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Simone Schwarz
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-80796944

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 139 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.287
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 78


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.