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Bundesrat mahnt Datenschutz in Swift-Abkommen an

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Bundesrat mahnt Datenschutz in Swift-Abkommen an


(pressrelations) -
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Bundesregierung aufgefordert, bei den Verhandlungen über ein neues Swift-Abkommen auf EU-Ebene für ihn besonders wichtige Eckpunkte des Daten- und Rechtsschutzes zu berücksichtigen.

Die Länder halten zwar die Analyse internationaler Zahlungsverkehrsdaten für einen geeigneten Beitrag zur Abwehr und Verfolgung des internationalen Terrorismus, weisen zugleich jedoch darauf hin, dass dies einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bankkunden darstelle. Dieser müsse durch zwingende Erfordernisse der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gerechtfertigt sein und durch hohe Anforderungen an die Datenübermittlung und -auswertung begrenzt werden. Dazu sei der Anwendungsbereich des Abkommens strikt auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung zu beschränken. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Übermittlung von Bankdaten seien eng zu fassen und so auszugestalten, dass Entscheidungen über Übermittlungsanfragen einer Überprüfung durch unabhängige Stellen und Gerichte zugänglich sind. Nicht mehr benötigte Daten müssten umgehend gelöscht werden. Auch seien vom Anwendungsbereich des Abkommens Zahlungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums auszuschließen und eine angemessene Befristung vorzusehen, die zeitnah eine erneute politische Bewertung ermögliche.

Aus Sicht der Länder bedingen die datenschutzrechtlichen Anforderungen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch zwingend technische und organisatorische Maßnahmen, um die im Einzelfall konkret angeforderten personenbezogenen Transaktionsdaten aus den gespeicherten Datensätzen identifizieren und extrahieren zu können. Eine Datenübermittlung, die neben Informationen zu der konkret benannten Person auch eine Vielzahl von Transaktionsdaten Dritter umfasse, liefe grundlegenden europäischen Datenschutzprinzipien zuwider. Ermittlungserkenntnisse dürften grundsätzlich nur an solche Drittstaaten weitergegeben werden, deren Datenschutzniveau dem der EU entspricht.





Entschließung des Bundesrates zu den Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über das Verarbeiten von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Swift-Abkommen)

Drucksache 151/10 (Beschluss)


http://www.bundesrat.de

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Datum: 07.05.2010 - 20:17 Uhr
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