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(pressrelations) - Bundesrat verabschiedet Entschließungsantrag Bayerns und Thüringens zum SWIFT-Abkommen Joachim Herrmann: "Ausgleich zwischen Terrorismusbekämpfung und Datenschutz notwendig - Europäische Daten- und Rechtsschutzstandards müssen gewahrt bleiben"

Der Bundesrat hat heute mit großer Mehrheit einen Entschließungsantrag Bayerns und Thüringens zum SWIFT-Abkommen angenommen. Joachim Herrmann erklärte dazu im Bundesrat: "Wir müssen beim SWIFT-Abkommen für einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Erfordernis der Terrorismusbekämpfung und dem Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger sorgen. Klar ist: Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus können wir nicht darauf verzichten, internationale Finanzbewegungen auf terroristische Hintergründe zu untersuchen. Wir müssen aber auch gewährleisten, dass unsere bewährten europäischen Datenschutz- und Rechtsschutzstandards in jedem Fall gewahrt werden. Deswegen müssen wir das SWIFT-Abkommen streng auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung beschränken und eine ausreichende Kontrolle der Datenübermittlung sowie Datenlöschung sicherstellen. Jeder betroffene Bürger muss eine Überprüfung durch unabhängige Richter oder Datenschutzbehörden verlangen können. Wichtig ist für mich auch eine kurze Befristung des geplanten Abkommens. Denn nach einer Phase der Erprobung müssen wir überprüfen, ob der angestrebte Ausgleich zwischen Terrorismusbekämpfung und Schutz europäischer Bankdaten auch tatsächlich gelungen ist."

Herrmann zeigte sich zufrieden, dass das Ende April vom Rat der europäischen Innen- und Justizminister gebilligte Verhandlungsmandat für das SWIFT-Abkommen ganz auf der Linie des bayerischen Entschließungsantrags liege: "Die Position insbesondere der Bundesregierung berücksichtigt die wesentlichen bayerischen Forderungen. Jetzt gilt es, bei den sicher nicht leichten Verhandlungen mit den USA und der konkreten Ausarbeitung des Abkommens das Ziel eines ausreichenden Daten- und Rechtsschutzes konsequent weiterzuverfolgen. Die heutige Entschließung des Bundesrates ist vor diesem Hintergrund immens wichtig. Sie stärkt dem Rat der Europäischen Union und der Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen den Rücken und setzt ein klares politisches Signal."





Die Forderungen im bayerischen Entschließungsantrag lauten im Einzelnen:

Strikte Begrenzung des SWIFT-Abkommens auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung;

enge Voraussetzungen für die Ermittlung von Bankdaten und Gewährleistung der Überprüfung durch unabhängige Stellen und Gerichte;

Begrenzung der Auswertung übermittelter Daten auf konkrete Verdachtsfälle terroristischer Handlungen;

Beschränkung der Weitergabe von Ermittlungserkenntnissen durch die USA an Drittstaaten auf konkrete Ermittlungsergebnisse im Bereich der Terrorismusbekämpfung;

Begrenzung des Anwendungsbereichs des SWIFT-Abkommens auf internationale Banktransaktionsdaten;

Verpflichtung zur fortlaufenden Anpassung des Abkommens an die technische Entwicklung und Ergänzung um umfassende Protokollierungs- und Dokumentationspflichten;

Sicherstellung einer Kontrolle der Datenübermittlung und der Abfrageverfahren durch europäische, in ihrer Entscheidung unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden;

Entwicklung von Verfahren zur Benachrichtigung Betroffener über die Datenübermittlung und die Auswertung von Banktransaktionsdaten durch die USA;

Beweiserleichterungen für die Durchsetzung von Schutzrechten und erleichterte Voraussetzungen zur Durchsetzung materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche;

Erweiterung der im SWIFT-Abkommen vorgesehenen Evaluation um die Frage, welche Ermittlungserfolge bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus erzielt werden konnten. Nur so kann die Erforderlichkeit der Übermittlung und Auswertung von Bankdaten transparent bewertet werden;

Befristung des SWIFT-Abkommens, die zeitnah eine erneute politische Bewertung der Erforderlichkeit des Abkommens ermöglicht.


Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
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Datum: 07.05.2010 - 17:47 Uhr
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