Entlastungsmaßnahmen wirken: Wirtschaftliche Dynamik führt mittelfristig wieder zu steigenden Einnah
Entlastungsmaßnahmen wirken: Wirtschaftliche Dynamik führt mittelfristig wieder zu steigenden Einnahmen
(pressrelations) -
Datum: 6.5.2010
Zu den Ergebnissen der Steuerschätzung vom 6. Mai 2010 erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle:
"Nach 5 % Wirtschaftseinbruch im letzten Jahr können die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung nicht überraschen. Die Daten zeigen: Wir brauchen eine sinnvolle Balance zwischen Konsolidierungsanstrengungen und einer Stärkung der Wachstumskräfte.
Die von uns vorgenommenen Entlastungen haben ihren Teil dazu beigetragen, dass die wirtschaftliche Erholung nun an Schwung gewinnt. Jetzt gilt es, durch eine kluge Wirtschafts- und Finanzpolitik die Wachstumskräfte unserer Volkswirtschaft weiter zu stärken. Dazu gehört ein Steuersystem, das Leistungsbereitschaft nicht hemmt, sondern - im Gegenteil - zu Leistungen motiviert. Wenn wir jetzt unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, dann erleichtert dies die Konsolidierungsanstrengungen."
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle(at)bmwi.bund.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 06.05.2010 - 17:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 197472
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 120 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Entlastungsmaßnahmen wirken: Wirtschaftliche Dynamik führt mittelfristig wieder zu steigenden Einnah"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).