InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Rechtsschutzversicherung - Gerichte und ihre Instanzen

ID: 196740

Oftmals gelingt es dem Bürger nicht, seine Interessen außergerichtlich durchzusetzen. In vielen Fällen muss ein langer Weg durch die Gerichtsbarkeit beschritten werden. Die Rechtsschutzversicherung ist ein sicherer Begleiter.


(IINews) - Die Rechtsschutzversicherung ist in vielen Lebenslagen unverzichtbar. Oftmals kann man nur vor Gericht seine Interessen wahrnehmen und durchsetzen. Die Kosten, die der Staat für die Inanspruchnahme eines Gerichtes fordert, übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Diese sind im Gerichtskostengesetz festgelegt. Je nachdem, ob ein Zivil- oder Strafprozess vorliegt, erfolgt die Berechnung dieser Kosten nach den gültigen Gesetzesnormen.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

In der deutschen Gerichtsbarkeit findet man unterschiedliche Gerichtsarten mit mehreren Instanzen, die in genau festgelegter Reihenfolge durchlaufen werden müssen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst den Zivil- und den Strafprozess. Kommt es zu einem Prozess, ist zumeist das Amts- oder Landgericht zuständig. Die zweite Instanz beim Verfahren vor dem Amtsgericht ist das Landgericht, bei Landgericht ist es das Oberlandesgericht. Sollte vor den Gerichten eine Berufung eingelegt werden, so wird danach vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Zuletzt ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig.

Vor anderen Gerichten (Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht) sind die Gerichtskosten relativ niedrig. Der Schwerpunkt der Kosten liegt hier vor allen bei den Kosten für den Rechtsanwalt. Beim Sozialgericht werden die Kosten für den Rechtsanwalt meist an der Obergrenze des hierfür vorgesehenen Gebührenrahmens abgerechnet. Beim Arbeitsgericht trägt in der Regel jede Partei ihre eigenen Kosten.

Beim Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht erfolgt eine Verhandlung zunächst beim zuständigen Gericht. Bei einer Berufung wird das Oberverwaltungsgericht, das Landesarbeitsgericht und das Landessozialgericht zuständig und in weiterer Reihenfolge die entsprechenden Bundesgerichte. Beim Finanzgericht erfolgt bei der Revision die Verhandlung direkt vor dem Bundesfinanzhof.





Im Zivilprozess erfolgt geht es um Schadenserdsatzansprüchen, Streitigkeiten aus Kaufverträgen oder um Verträge aus Mietverhältnissen. Kläger und Beklagter stehen sich gegenüber, beide Parteien müssen ihre Behauptungen beweisen. Das Gericht entscheidet im Urteil auch darüber, wer die Kosten zu tragen hat. Oftmals wird dem Bürger erst dann bewusst, wie teuer sein Rechtsstreit eigentlich ist. Daher ist die Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich sehr wichtig geworden.

Im Strafprozess führen zwei Wege vor den Richter: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Eröffnung eines Verfahren auf Grund einer Anklage oder der Beklagte selber erhebt Einspruch gegen einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid. In diesem Verfahren steht der Beklagte dem Staatsanwalt gegenüber. Über die Art und Höhe des Strassmaßes entscheidet das Gericht. Je nach Schwere der Tat findet die Verhandlung vor einem Einzelrichter oder vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht oder vor der großen Strafkammer beim Landgericht statt.

Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.




Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen-iakgmbh(at)t-online.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Utopia City ist in jeder deutschen Stadt Finanzprobleme der Städte sind in Berlin angekommen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.05.2010 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 196740
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:

Bottrop


Telefon: (02041) 77 44 7 - 46

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 212 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rechtsschutzversicherung - Gerichte und ihre Instanzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IAK GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von IAK GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.216
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 390


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.