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Beschluss des FDP-Präsidiums: Eine verlässliche Finanzierung für lebendige Städte und Gemeinden

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Beschluss des FDP-Präsidiums: Eine verlässliche Finanzierung für lebendige Städte und Gemeinden


(pressrelations) -
FDP-Sprecher WULF OEHME teilt mit:

Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am 03. Mai 2010 einstimmig beschlossen:

Eine verlässliche Finanzierung für lebendige Städte und Gemeinden

Die FDP steht für eine hohe Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Hierfür benötigen unsere Städte und Gemeinden eine solide und verlässliche Finanzierungsquelle.

Im Jahr 2004 lag das Gewerbesteueraufkommen bundesweit bei rund 28 Milliarden ?. In den Folgejahren ist es aufgrund der konjunkturell günstigen Lage bis 2008 auf rund 41 Mrd. ? gestiegen. In dieser Zeit haben viele Kommunen ihre Hausaufgaben nicht gemacht: Statt die höheren Steuereinnahmen konsequent zur Schuldentilgung oder zur Vorsorge für schlechtere Zeiten zu nutzen, wurden die Mittel ganz überwiegend ausgegeben.

In der Finanz- und Wirtschaftskrise sind den Kommunen bundesweit zwischen 2008 und 2010 ca. 14% der Gewerbesteuereinnahmen weggebrochen. Waren es im Jahr 2008 noch rund 41 Mrd. ?, werden es in 2010 aller Voraussicht nach nur noch
35 Mrd. ? sein. Obwohl dies noch über dem Niveau des Jahres 2004 liegt, sind die Auswirkungen dramatisch: Manche Kommunen müssen bis zu 60% niedrigere Gewerbesteuereinnahmen verkraften; bei anderen Gemeinden ist die Gewerbesteuer sogar ganz weggefallen. Diese Schwankungen zeigen, dass die konjunkturanfällige Gewerbesteuer für unsere Kommunen keine verlässliche und planbare Finanzierungsquelle darstellt.

Die FDP begrüßt daher den klaren Auftrag der Bundesregierung an die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll der aufkommensneutrale Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht geprüft werden.

Die FDP geht in diese Kommission mit ihrer jahrelangen Forderung nach genau diesem Modell. Für den Fall der Ersetzung der Gewerbesteuer ist die Körperschaftsteuer auf ca. 25% anzuheben, damit die Besteuerungshöhe konstant bleibt. Das liberale Gemeindefinanzmodell schafft eine höhere Stabilität der Einnahmen der Kommunen und stärkt die Demokratie vor Ort, weil sie die kommunalen Steueranteile für die Bürger und Unternehmen transparent macht: Bürger sowie Unternehmen werden bei den kommunalen Leistungen genauer hinsehen, wenn hiervon die Höhe ihrer kommunalen Steuer abhängt. Sie werden sich mehr als zuvor für die Politik in ihrer Gemeinde verantwortlich fühlen. Für die FDP ist dieses Reformmodell ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung eines einfachen, niedrigen und gerechten Steuersystems.





Eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen setzt jedoch auch eine nachhaltige und tragfähige Beteiligung des Bundes an den Sozialkosten voraus. Zwischen 2007 und 2010 sind die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV, die Kosten durch die Grundsicherung im Alter und die Ausgaben für Menschen mit Behinderung und zur Pflege um 20% gestiegen. Hierbei handelt es sich um die Bewältigung einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Diese kann und darf nicht alleinige Aufgabe der Kommunen sein. Die im Zuge der Föderalismusreform I geschaffene Regelung, nach der der Bund Aufgaben nicht mehr direkt auf die Kommunen übertragen darf, ist nicht ausreichend. Die FDP erneuert daher ihre Forderung nach einer Verankerung des so genannten Konnexitätsprinzips im Grundgesetz. Die über elf Jahre dauernden Versäumnisse von SPD-Bundesfinanzministern bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen insbesondere für soziale Aufgaben müssen in der Reformkommission zu den Gemeindefinanzen ebenfalls ze ntral diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

Das zu den Kosten der Unterkunft anhängige und im Moment ruhende Verfahren im Vermittlungsausschuss muss so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden, um einen Beitrag zu einer tragfähigen Lösung in der Reformkommission der Gemeindefinanzen liefern zu können. Die Kosten der Unterkunft sollen nach dem Willen der FDP durch einen pauschalierten Festbetrag gedeckt werden, der allerdings regionale Unterschiede im Wohnungsmarkt berücksichtigen muss. Wir stärken so zum einen die Selbstbestimmung der Leistungsempfänger, die frei entscheiden können, zu welchen Preisen sie Wohnraum und Heizbedarf erwerben wollen. Zum anderen schaffen wir so mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten und entlasten die Mitarbeiter der Sozialhilfeträger vor Ort sowie die Sozialgerichte, indem wir die bestehende Klageflut eindämmen: Von den rund 200.000 Klagen gegen ALG-II-Bescheide allein im Jahr 2009 betrifft schließlich die weit überwiegende Zahl diesen Bereich.

In Anbetracht der gegenwärtig schwierigen Finanzsituation der Gemeinden ist es Ziel der FDP, im Rahmen der Gemeindefinanzreform zusätzliche Belastungen für die Gemeinden zu vermeiden. Im Gegenteil: Die Gemeindefinanzausstattung muss gestärkt werden. Deshalb bedarf es Maßnahmen zum Ausgleich möglicher Steuerausfälle: Durch die Gemeindefinanzreform wird die Finanzierungsbasis der Gemeinden nachhaltig gestärkt. Durch die verbesserten Beschäftigungsanreize im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform soll die Zahl der Hartz-IV-Empfänger in dieser Legislaturperiode um einige hunderttausend reduziert werden. Das würde den Aufwand der Gemeinden und die Kosten für die Jobcenter deutlich verringern. Durch Pauschalierung der Kosten für Unterkunft und Heizung erreichen wir eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, einen drastischen Rückgang der Prozessflut und mehr Planungssicherheit für die Gemeinden. Durch Abbau von Subventionen und durch Vereinfachung des Steuerrechts wird der Ausfall an S teueraufkommen gesenkt. Alle Erfolge hier kommen auch den Haushalten der Gemeinden zu Gute.

Die FDP sieht mit Sorge diejenigen Kommunen, die hoch verschuldet sind und zudem keinen strukturell ausgeglichenen Haushalt haben. Sie unterstützt die Bemühungen der Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, mit Zinshilfen denjenigen Kommunen zu helfen, die aus eigener Kraft nicht aus den Folgen einer jahrzehntelang falschen Haushaltspolitik herauskommen können. Diese Hilfen können jedoch nur bei einem tragfähigen und nachhaltigen Hauhaltssicherungskonzept der Kommunen gewährt werden. Die FDP nimmt so die Kommunalpolitiker vor Ort gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in die Pflicht, für eine verlässliche Haushaltspolitik zu sorgen. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass auch das Instrument der Zinshilfen in der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen zum Gegenstand der Beratungen wird.

Privatisierungen ermöglichen, Aufgaben überprüfen
Die FDP setzt sich zugleich vor Ort in den Kommunen mit ihren Kommunalpolitikerinnen und ?politikern für eine solide und verantwortungsbewusste Finanzpolitik ein, die insbesondere mittel- und langfristige Ziele verfolgt. Eine populistische Gefälligkeitspolitik, die kurzfristig alle Wünsche erfüllt, aber langfristig zur Überschuldung führt, lehnen wir als unverantwortlich ab. Die FDP tritt dafür ein, die Ausgaben in den Städten und Gemeinden immer wieder kritisch zu überprüfen. Die FDP verfolgt dabei den Grundsatz Privat vor Staat. Vieles, was heute von den Kommunen geleistet wird, gehört nicht zu deren Kernaufgaben und kann von den Bürgerinnen und Bürgern in ehrenamtlichem Engagement oder von privaten Unternehmen besser und kostengünstiger geleistet werden. Die FDP setzt sich für eine schlanke Verwaltung ein. Dies erfordert eine umfassende und ständige Aufgabenkritik mit dem Ziel einer Konzentration auf die wirklich notwendigen Aufgaben. Diese sind konsequent auf Leistungs- u nd Qualitätsziele auszurichten und müssen ständig auf ihre Qualität, insbesondere im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern hin überprüft werden. Umgekehrt will die FDP den Bürgern weniger Gebühren und Abgaben zumuten. Überall dort, wo es die Haushaltslage zulässt, wollen die Liberalen die Belastungen sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmen senken, um neue Investitionen, neue Arbeitsplätze und damit auch zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen.

Verwaltung modernisieren und Barrieren abbauen
Mit Hilfe elektronischer Medien können die Verwaltungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen zu Servicecentern werden. Mit bedienungsfreundlichen Internetangeboten können zeitaufwändige Behördengänge ersetzt werden. Durch E-Government kann die Verwaltung zudem in vielen Bereichen effizienter werden und Kosten sparen. Hier erreichte Einsparungen sollten bedarfsgerecht auch für die kundenfreundliche Gestaltung von Behördengängen beispielsweise für Senioren genutzt werden. Die Liberalen wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung stärken, indem sie durch vermehrt eigenständiges Arbeiten und Entscheiden zusätzlich motiviert werden und zu einem effizienteren Verwaltungsablauf beitragen können. Das Neue Kommunale Finanzmanagement ermöglicht es den Mitarbeitern, durch Budgetverantwortung und Zielvorgaben selbstständiger und eigenverantwortlicher zu arbeiten.
In der liberalen Bürgergesellschaft haben alle Einwohner die Chance, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen. Es ist daher das Ziel der FDP, für alle Menschen mit Behinderungen bestehende Barrieren und vorhandene Diskriminierung abzubauen sowie notwendige Hilfe und Förderung zur Integration und Selbstbestimmung zu gewähren.

Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort können sich auf die FDP verlassen: Mit diesen Reformkonzepten steht die FDP an der Seite der Städte und Gemeinden.


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Datum: 03.05.2010 - 15:47 Uhr
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