Auch in der ?Freinacht? gibt es Grenzen
ID: 195803
Auch in der "Freinacht" gibt es Grenzen
(pressrelations) -
- Schäden nach der Mai-Nacht
- ADAC: Wenn Versicherung einspringen muss, droht Rückstufung
Wurde ein Kfz auf diese Art und Weise beschädigt, sollte dessen Halter auf alle Fälle Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann solche Schäden seiner Versicherung melden. Diese kommt nicht nur für selbstverschuldete Unfälle, sondern gerade auch für "mut- oder böswillige Beschädigungen" auf. Der Autohalter muss dann allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und wird in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Wurde das Auto in Brand gesetzt oder ist lediglich eine Scheibe zu Bruch gegangen, steht hierfür die Teilkaskoversicherung ein. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung. Aber auch hier wird eine ? gegenüber der Vollkaskoversicherung meist geringere ? Selbstbeteiligung abgezogen.
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Maximilian Maurer
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Datum: 03.05.2010 - 14:17 Uhr
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