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Insolvenzrecht- Keine Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung

ID: 195463

Insolvenzrecht - Grob unangemessene Ausgaben vor Insolvenz gefährden Restschuldbefreiung.


(IINews) - Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht:

Eine Vermögensverschwendung gemäß § 290 1 Nr. 4 InsO liegt vor, wenn ein Arbeitssu¬chender seine Geldrücklagen durch unsinnige Ausgaben mindert. (LG Duisburg, Be¬schluss vom 08.4.2009 - 7 T 39/09).

Sachverhalt Insolvenzrecht:

Schuldner S bekommt im August 2006 Abfindung EUR 56.000,00 für Verlust des Arbeitsplat¬zes und EUR 9.500,00 aus Steuererstattung. Zuletzt erhält S EUR 1.304,04 öffentliche Leis¬tungen für sich und Ehefrau. Am 01.02.2008 war Insolvenzbeantragung. Es war kein Ver
mögen mehr vorhanden.

Rechtsgründe Insolvenzrecht:

Eine Vermögensverschwendung nach § 290 1 Nr. 4 InsO liegt vor, wenn der Schuldner in¬nerhalb der Jahresfrist vor Antragstellung Werte außerhalb einer sinnvollen und nachvoll¬ziehbaren Verhaltensweise verzehrt. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn die Ausgaben den
letzten Nettoverdienst deutlich übersteigen.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht:

"Es ist eine Beratung des Schuldners bereits im Vorfeld der Zahlungsunfähigkeit anzura¬ten, weil es hier bereits unbewusst zu Fehlverhalten kommt, welches zur Versagung der Restschuldbefreiung führt", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.05.2010 - 07:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 195463
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:

Dresden


Telefon: 0351-803 09 40

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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