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Neue Akkreditierungsbestimmungen am Bundesverfassungsgericht

ID: 193156

Neue Akkreditierungsbestimmungen am Bundesverfassungsgericht


(pressrelations) -
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Akkreditierungsbestimmungen
teilweise geändert.

Bei mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen des
Bundesverfassungsgerichts ist es Pressevertretern, Verfahrensbeteiligten
und deren Bevollmächtigten künftig gestattet, Laptops mitzubringen und
zu verwenden, sofern sichergestellt ist, dass diese damit im
Sitzungssaal keine Ton- und Bildaufnahmen und keine Datenübermittlungen
durchführen. Das Telefonieren im Sitzungssaal ist - wie bisher - nicht
gestattet. Mobiltelefone sind auszuschalten.

Im Ãœbrigen gelten die bisherigen Akkreditierungsbestimmungen.

Auch künftig müssen sich Medienvertreter per Fax (Fax Nr. 0721 9101-461)
innerhalb der Akkreditierungsfrist unter Bekanntgabe der E-mail-Adresse
anmelden. Dabei sind der Name, Vorname, das Geburtsdatum, E-mail-Adresse
und die Presseausweisnummer mitzuteilen. Für erstmalige Anmeldungen von
Medienvertretern sind die Vorlage eines gültigen Presseausweises und die
Angabe des oder der Medien erforderlich, für die die Pressevertreter
tätig sind. Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist bzw. per E-mail
eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Nach Ablauf der
Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-mail versandt.
Formulare für die Anmeldung können von der Homepage des
Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de)
heruntergeladen werden.

Die Bestimmungen zur Poolbildung von Fernsehsendern und Fotografen
bleiben unverändert. Namen und Fahrzeugdaten der Teams sind bis
spätestens 12.00 Uhr am Vortag der mündlichen Verhandlung oder
Urteilsverkündung per Fax zu übersenden. Nach Fristablauf oder per
E-mail eingegangene Daten können nicht berücksichtigt werden. Für die
Anmeldung der Fahrzeuge ist ausschließlich der dafür erstellte Vordruck




zu verwenden. Dieser kann ebenfalls von der Homepage des
Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de)
heruntergeladen werden.

Die vollständigen Akkreditierungsbestimmungen mit den Änderungen finden
Sie im Anhang zu dieser Pressemitteilung.

Akkreditierungshinweise für die mündliche Verhandlung am

Akkreditierung

Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis spätestens , 12.00 Uhr,
unter Bekanntgabe der E-mail-Adresse zu akkreditieren (Fax Nr. 0721
9101-461). Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt. Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist bzw. per
E-mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der
Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-mail versandt.

Allgemeines

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 43 Sitzplätze
zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der
Justizpressekonferenz reserviert. Soweit Medienvertreter auf der
Presseempore keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Feststellung
der Anwesenheit der Beteiligten in den dafür vorhergesehenen Presseraum
im 1. OG begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem Sitzungssaal ist nicht
gestattet.

Im Presseraum stehen weitere 50 Sitzplätze zur Verfügung ? davon sind 30
Plätze mit einem 230 V-Anschluss für Laptops ausgestattet. Außerdem
steht ein Analog-Modem (mit TAE-Stecker) zur Verfügung. Es findet eine
Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt.

Das Telefonieren im Sitzungssaal ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind
auszuschalten. Laptops dürfen im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt
werden. Medienvertretern, Verfahrensbeteiligten sowie deren
Bevollmächtigten kann die Nutzung von Laptops im Offline-Betrieb
gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder
Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.

Foto- und Fernsehaufnahmen

1. Foto-, Film-, und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Abschluss der
Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den
Vorsitzenden des Senats. Danach haben Fotografen und Kamerateams die
Ebene des Sitzungssaals (auch äußeren Flurraum und Pressetribüne) zu
verlassen. Zum Aufenthalt steht der Presseempfangsraum (1. OG) zur
Verfügung.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams
(ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit
jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier
Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung).

Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der
Reihenfolge des Fax-Eingangs. Die Bestimmung der "Pool-Mitglieder"
bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst
überlassen.

Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich auf entsprechende
Aufforderung hin, gefertigte Film und Fotoaufnahmen anderen Rundfunk-
und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen zur Verfügung zu stellen.

2. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen,
Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des
Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt
hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen
der Sitzungsamtsmeister sind Folge zu leisten. Foto- und
Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuschlosen Apparaten ohne
Blitzlicht gestattet.

3. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause
sind Interviews sowie Fernseh- und Fotoaufnahmen mit
Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal
lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen. Für weitere
Aufnahmen stehen der Presseempfangsraum (1. OG) oder das Foyer (EG)
zur Verfügung.


Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte
Anzahl von Standplätzen zur Verfügung.

Falls Standplätze benötigt werden, ist deren Anzahl bereits bei der
Akkreditierung mit anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des
Antrags vergeben.

Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt:

Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht
und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen
werden soll. Ebenso sind Namen, Geburtsdatum und Personalausweisnummer
der entsprechenden Techniker mitzuteilen.

Namen und Fahrzeugdaten der Teams sind bis spätestens 12.00 Uhr am
Vortag der mündlichen Verhandlung per Fax zu übersenden (Fax Nr.
0721/9101-461). Nach Fristablauf oder per E-mail eingegangene Daten
werden nicht berücksichtigt.

==> Die entsprechenden Formulare zur Akkreditierung der Radio- und
Fernsehteams sowie der Fahrzeuge finden Sie als pdf-Datei auf der
Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter
www.bundesverfassungsgericht.de .

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der mündlichen Verhandlung von 9:00
bis 18:00 Uhr sowie am Tag der mündlichen Verhandlung zwischen 7:00 und
9:00 Uhr möglich.

Aufbau von Studios

Der Aufbau von Studios ist in Absprache mit der Pressestelle
ausschließlich im Presseempfangsraum (1. OG) sowie im Foyer (EG) möglich.

Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit
den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts.

Akkreditierungshinweise für die Urteilsverkündung am

Akkreditierung

Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis spätestens , 12:00
Uhr unter Bekanntgabe der E-mail-Adresse zu akkreditieren (Fax-Nr.:
0721/9101-461). Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt. Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist bzw. per
E-mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der
Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-mail versandt.

Allgemeines

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 43 Sitzplätze
zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der
Justizpressekonferenz reserviert. Soweit Medienvertreter auf der
Presseempore keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Verkündung des
Urteilstenors in den dafür vorgesehenen Presseraum im 1. OG begeben. Der
weitere Aufenthalt vor dem Sitzungssaal ist nicht gestattet.

Im Presseraum stehen weitere 50 Sitzplätze zur Verfügung ? davon sind 30
Plätze mit einem 230 V-Anschluss für Laptops ausgestattet. Außerdem
steht ein Analog-Modem (mit TAE-Stecker) zur Verfügung. Es findet eine
Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt.

Das Telefonieren im Sitzungssaal ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind
auszuschalten. Laptops dürfen im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt
werden. Medienvertretern, Verfahrensbeteiligten sowie deren
Bevollmächtigten kann die Nutzung von Laptops im Offline-Betrieb
gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder
Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.

Foto- und Fernsehaufnahmen

1. Die Urteilsverkündung kann vollständig in Ton und Bild übertragen
werden.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams
(ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit
jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier
Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen.

Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der
Reihenfolge des Fax-Eingangs. Die Bestimmung der "Pool-Mitglieder"
bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst
überlassen.

Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich auf entsprechende Aufforderung
hin, gefertigte Film und Fotoaufnahmen anderen Rundfunk- und
TV-Anstalten sowie Fotoagenturen zur Verfügung zu stellen.

2. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen,
Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des
Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt
hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen
der Sitzungsamtsmeister sind Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen
sind ausschließlich mit geräuschlosen Apparaten ohne Blitzlicht
gestattet.

3. Nach Schluss der Urteilsverkündung sind Interviews sowie Fernseh- und
Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im
Sitzungssaal lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen.
Für weitere Aufnahmen stehen der Presseempfangsraum (1. OG) oder das
Foyer (EG) zur Verfügung.

Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte
Anzahl von Standplätzen zur Verfügung.

Falls Standplätze benötigt werden, ist die genaue Anzahl bereits bei der
Akkreditierung mit anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des
Antrags vergeben.

Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt:

Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht
und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen
werden soll. Ebenso sind Namen, Geburtsdatum und Personalausweisnummer
der entsprechenden Techniker mitzuteilen.

Namen und Fahrzeugdaten der Teams sind bis spätestens 12.00 Uhr am
Vortag der Urteilsverkündung per Fax zu übersenden (Fax Nr.
0721/9101-461). Nach Fristablauf oder per E-mail eingegangene Daten
werden nicht berücksichtigt.

==> Die entsprechenden Formulare zur Akkreditierung der Radio- und
Fernsehteams sowie der Fahrzeuge finden Sie als pdf-Datei auf der
Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter
www.bundesverfassungsgericht.de .

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der Urteilsverkündung von 9:00 bis
18:00 Uhr sowie am Tag der Urteilsverkündung zwischen 7:00 und 9:00 Uhr
möglich.

Aufbau von Studios

Der Aufbau von Studios ist in Absprache mit der Pressestelle
ausschließlich im Presseempfangsraum (1. OG) sowie im Foyer (EG)
möglich.

Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit
den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts.


Kontakt:
bverfg(at)bundesverfassungsgericht.de

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Datum: 26.04.2010 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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