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Malta genehmigt allen Protesten zum Trotz eine Frühjahrsjagd auf Zugvögel

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Malta genehmigt allen Protesten zum Trotz eine Frühjahrsjagd auf Zugvögel


(pressrelations) - pke: Entscheidung verstößt gegen die Gesetzgebung der EU

Malta/Berlin - Die Regierung von Malta hat nach zweijähriger Unterbrechung erneut die Frühjahrsjagd auf Zugvögel genehmigt und setzt sich damit über die Proteste zahlreicher Umwelt- und Naturschutzverbände hinweg. Der NABU und sein Dachverband BirdLife International hatten im März mehr als 120.000 Protestunterschriften gegen eine Wiederaufnahme der besonders umstrittenen Frühjahrsjagd gesammelt und dem maltesischen Premierminister Lawrence Gonzi übergeben.

"Die Zugvogeljagd im Frühjahr ist ein klarer Verstoß gegen die Gesetzgebung der EU", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der Europäische Gerichtshof hatte erst vor wenigen Monaten die Frühjahrsjagd auf Malta in den Jahren 2004 bis 2007 für unrechtmäßig erklärt. "Erneut werden Vögel zur lebenden Zielscheibe, für deren Schutz sich andere Länder - in denen die Vögel brüten - oftmals mit großem Aufwand einsetzen", so Tschimpke. So könne Artenschutz in Europa nicht funktionieren.

In der Zeit vom 24. bis 30. April erlaubt Malta einer auf 2.500 begrenzten Zahl von Vogeljägern den Abschuss von 3.900 Turteltauben und 3.600 Wachteln. Der NABU und sein Partnerverband auf Malta wollen die Einhaltung der Bestimmungen nun mit Freiwilligen kontrollieren, die sich für ein Vogelschutzcamp auf der Mittelmeerinsel gemeldet haben. "Unsere rund 50 Vogelschützer können zwar nicht überall gleichzeitig sein, doch können wir illegale Abschüsse mit Videos belegen und den örtlichen Polizeikräften Verstöße umgehend melden", erklärte NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow und fügte hinzu: "Wir wissen aus früheren Jahren, dass außer den zur Jagd freigegebenen Arten auch andere, oftmals in ihrem Bestand gefährdete Vogelarten, dem Jagdeifer zum Opfer fallen."

Malta ignoriert mit seiner Entscheidung pro Frühjahrsjagd auch die jagdpolitischen Leitlinien der Europäischen Kommission. Diese untersagen Ausnahmen vom Verbot der Frühjahrsjagd, wenn sich Vogelarten in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Genau das trifft auf Turteltauben wie auf Wachteln zu, deren Bestände in Deutschland und anderen Ländern Mitteleuropas immer weiter abnehmen.






Für Rückfragen:
Dr. Markus Nipkow, Referent für Ornithologie und Vogelschutz, Tel. 030-284984-1620.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de

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Datum: 22.04.2010 - 19:04 Uhr
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