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Bundesjustizministerin: Aufhebung von mehr als 80 Gesetzen und Verordnungen

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Bundesjustizministerin: Aufhebung von mehr als 80 Gesetzen und Verordnungen


(pressrelations) -
Zum heutigen Kabinettbeschluss zur Bereinigung von Bundesrecht erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
Wir brauchen nur so viel Recht wie nötig, nicht so viel Recht wie möglich. Heute haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, das mehr als 80 Gesetze und Verordnungen aufhebt. Immer wieder werden Gesetze und Rechtsverordnungen bedeutungslos, die wir daher guten Gewissens aufheben können. Verstreute Regelungen müssen zusammengeführt werden, damit Rechtsuchende die Regelung wirklich dort finden, wo sie am ehesten zu vermuten ist. Bei 1.716 Gesetzen und 2.644 Rechtsverordnungen ist die Pflege des Bundesrechts eine aufwendige und wichtige Aufgabe. Wir müssen sorgfältig prüfen, ob Vorschriften wirklich aufgehoben werden können, denn erworbene Rechtspositionen müssen erhalten bleiben und negative Folgen ausgeschlossen werden. Die Aufhebung von mehr als 80 Gesetzen und Verordnungen ist daher ein großer Erfolg.
Hintergrund:
Rechtsbereinigung ist eine wichtige Daueraufgabe, die sich im Interesse einer gut funktionierenden Rechtsordnung immer wieder lohnt. Der heute verabschiedete Regierungsentwurf will vor allem alte Vorschriften aufheben, insbesondere aus der Zeit vor und kurz nach der Gründung der Bundesrepublik. Ein Beispiel ist das Gesetz über Postkleiderkassen aus dem Jahr 1937. Außerdem ist vorgesehen, rund 900 noch vorhandene reichsrechtliche Begriffe aus dem Bundesrecht zu entfernen. Darüber hinaus wird in großem Umfang gegenstandslos gewordenes Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag bereinigt.


Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
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Datum: 21.04.2010 - 15:47 Uhr
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