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Am BGH bahnt sich für Daimler im Diesel-Abgasskandal nächste Niederlage an / OLG muss weitere Manipulation prüfen

ID: 1914831

Für Dr. Stoll&Sauer geht es geht nicht nur ums Thermofenster / Chancen für Verbraucher steigen

(LifePR) - beim näheren Hinsehen als neuer Nackenschlag für den Autobauer erweisen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Juni 2021 in einem Daimler-Verfahren verhandelt und zum Ausdruck gebracht, dass sich allein aus dem Einsatz des sogenannten Thermofensters wohl keine Schadenersatz-Ansprüche ergeben. Mit dieser Technik manipulieren Autobauer nach Ansicht von Verbraucheranwälten die Abgasreinigung auf unzulässige Art. In seiner vorläufigen Einschätzung deutet der 6. Senat weiterhin an, das Verfahren ans Oberlandesgericht Koblenz zurücküberweisen zu wollen. Dort, so berichtete das Handelsblatt aus dem Gericht, sei anderen Manipulationsvorwürfen des Klägers gegen Daimler nicht nachgegangen worden. Das Urteil will der BGH in den nächsten Wochen verkünden (Az. VI ZR 128/20).
BGH-Äußerungen sind weiterer Meilenstein im Daimler-Skandal
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet die aktuelle Verhandlung am BGH und die mögliche Neuverhandlung des Verfahrens am OLG Koblenz als klaren Erfolg für die Verbraucher. Denn im Abgasskandal von Daimler geht es schon lange nicht mehr um das Thermofenster, mit dem die Abgasreinigung in den Motoren an die Außentemperatur gekoppelt und letztlich die meiste Zeit des Jahres ausgeschalten wird.
Daimler bringt nach Ansicht von Verbraucheranwälten verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren zum Einsatz. Unter anderem sollen Softwarefunktionen in der Motorsteuerung Anhand von Geschwindigkeit, Beschleunigungswerten und des Lenkwinkeleinschlags erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Bei diesen Bedingungen wird die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstehen. Im normalen Fahrbetrieb werden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher sind. Nach einer Fahrtdauer von 1.200 bis 2.000 Sekunden wechselt der Motor in einen Fahrmodus mit erhöhtem Schadstoffausstoß (sog. Zeiterkennung). Der geregelte Kühlmittelthermostat verringert außerhalb des Prüfzyklus die Abgasrückführungsrate. Das führt dazu, dass im realen Straßenbetrieb die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Nach Zurücklegen einer Strecke von 25 Kilometern nach einem Kaltstart fährt die Abgasreinigung zurück (Bit 15). Außerhalb des Prüfstandes wird die Einspritzung von AdBlue in den SCR-Katalysator reduziert. Zu dem entspricht das On Board Diagnosesystem nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Vor diesem geballten Hintergrund wirkt das in den Medien heiß diskutierte Thermofenster relativ unbedeutend.




Die Vielzahl der Manipulationen sind mit ein Grund dafür, warum sich die verbraucherfreundliche Wende im Daimler-Abgasskandal vor deutschen Gerichten in den vergangenen Monaten vollzogen hat. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 5. November 2020 am Oberlandesgericht Köln eine Verurteilung von Daimler nach § 826 BGB erwirkt (Az. 7 U 35/20). Da ging es vor allem um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als eine Art Prüfstandserkennung. Daher ließ das OLG keine Revision am BGH zu.
Damit stehen die Chancen der Verbraucher vor Gericht ihre Ansprüche durchzusetzen, so gut wie nie. Dr. Stoll & Sauer rät Daimler-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.
Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam
Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.
Der Bundesgerichtshof mache am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss ( VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der BGH gutachterliche Überprüfungen an. Der BGH-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.
Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der Volkswagen AG (Az. 8 U 8/20).
Am 5. November 2020 folgte das OLG Köln ( 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes 250 d Marco Polo) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
Ein Gutachten am Landgericht Stuttgart aus dem November 2020 belastet zudem die Daimler AG schwer. Das Fazit des Software-Experten ist laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eindeutig: "Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung". Das Fahrzeug erkenne "die niedrige benötigte Motorleistung" auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter ? statt der üblichen 100 Grad. "Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten", so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651, wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund ?unzulässiger Abschalteinrichtungen? gegen die Daimler AG erlassen. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.

Am 26. Januar 2021 äußerte sich der BGH erstmals zum sogenannten Thermofenster (: VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt ? sprich im Straßenverkehr abgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG ist die Trendwende da
Diese juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:
Oberlandesgericht Köln ? 5. November 2020 - 7 U 35/20
Landgericht Stuttgart ? 14. Mai 2021 ? Az. 24 O 363/18
Landgericht Dortmund ? 3. Mai 2021 ? Az. 7 O 265/20
Landgericht Stuttgart ? 19. Februar 2021 - Az. 29 0 302/20
Landgericht Offenburg ? 15. Februar 2012 ? Az. 3 O 240/20
Landgericht Stuttgart ? 9. Oktober 2020 ? Az. 14 O 89/20
Landgericht Stuttgart ? 14. Mai 2020 ? Az. 19 O 108/19
Landgericht Stuttgart ? 14. Mai 2020 ? Az. 19 O 109/18
Landgericht Stuttgart ? 08. Mai 2020 ? Az. 14 O 74/20
Landgericht Freiburg ? 13. März 2020 ? Az. 8 O 71/19
Landgericht Oldenburg ? 13. Februar 2020 ? Az. 16 0 2884/18
Landgericht Stuttgart ? 16. Januar 2020 ? Az. 27 O 40/19
Landgericht Stuttgart ? 24. Oktober 2019 ? Az. 20 O 73/19
Vom Abgasskandal betroffene Mercedes-Motoren und Modelle
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 20 Rückrufe gegen die Daimler AG aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen erlassen. Um den Überblick nicht zu verlieren, listet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer alle im Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Motoren auf:
OM640
A 160 CDI
A 180 CDI
A 200 CDI
B 180 CDI
B 200 CDI
OM642
C 350 CDI
C 350 CDI BlueEFFICIENCY
CLS 350 BlueTEC
CLS 350 BlueTEC 4MATIC
CLS 350 CDI
CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY
E 280 CDI
E 300 BlueTEC
E 300 CDI BlueEFFICIENCY
E 350 BlueTEC
E 350 CDI BlueEFFICIENCY
G 280 CDI
G 300 CDI
G 350 d
GL 350 BlueTEC
GL 350 CDI BlueEFFICIENCY
GL 350 d
GLC 350 d
GLE 350 d Coupé
GLK 350 CDI
GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY
ML 280 CDI
ML 300 CDI BlueEFFICIENCY
ML 350 BlueTEC
R 280 CDI
R 300 CDI
R 300 CDI BlueEFFICIENCY
R 350 CDI
S 350 BlueTEC
S 350 d
S 350 BlueTEC 4MATIC
S 350 d 4MATIC
Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI
Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC
Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI
Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI
OM651
A 180 CDI
A 180 CDI BlueEFFICIENCY
A 200 CDI
A 200 CDI BlueEFFICIENCY
A 200 d
A 220 CDI
A 220 CDI BlueEFFICIENCY
A 220 d
B 180 CDI
B 180 CDI BlueEFFICIENCY
B 200 CDI
B 200 CDI BlueEFFICIENCY
B 200 d
B 220 CDI
B 220 CDI BlueEFFICIENCY
B 220 d
C 180 CDI
C 180 CDI BlueEFFICIENCY
C 200 CDI
C 200 CDI BlueEFFICIENCY
C 200 d (mit autom. Getriebe)
C 220 BlueTEC
C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition
C 220 CDI
C 220 CDI BlueEFFICIENCY
C 220 d
C 220 d BlueEFFICIENCY Edition
C 250 BlueTEC
C 250 CDI
C 250 CDI BlueEFFICIENCY
C 250 d
C 300 BlueTEC HYBRID
C 300 h
CLA 200 CDI
CLA 200 d
CLA 220 CDI
CLA 220 d
CLS 220 BlueTEC
CLS 250 BlueTEC
CLS 250 CDI
CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY
E 200 BlueTEC
E 200 CDI
E 200 CDI BlueEFFICIENCY
E 220 BlueTEC
E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY
E 220 CDI
E 220 CDI BlueEFFICIENCY
E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition
E 220 CDI Edition
E 250 BlueTEC
E 250 CDI
E 250 CDI BlueEFFICIENCY
E 300 BlueTEC HYBRID
GLA 200 CDI
GLA 200 d
GLA 220 CDI
GLA 220 d
GLC 250 d
GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY
GLK 220 BlueTEC
GLK 220 CDI
GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY
GLK 250 BlueTEC
GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
ML 250 BlueTEC
S 250 CDI BlueEFFICIENCY
S 300 BlueTEC HYBRID
SLK 250 CDI
SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
SLK 250 d
Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTECa
Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI
Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC
Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI
Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC
Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI
V 220 CDI/Vito 116 CDI
V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC
Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI
Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI
Vito 110 CDI
OM622
C 180 BlueTEC
C 180d
C 200 BlueTEC
C 200d
OM626
Marco Polo
Vito
Vito Tourer
OM607
A-Klasse
B-Klasse
Citan
CLA
GLA

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile und über 10.000 verbraucherfreundliche Vergleiche erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile und über 10.000 verbraucherfreundliche Vergleiche erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.



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Datum: 29.06.2021 - 17:54 Uhr
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