Nahles: Rüttgers muss zu Spendenpraxis Stellung beziehen
Nahles: Rüttgers muss zu Spendenpraxis Stellung beziehen
(pressrelations) - Der Lippstädter Automobilzulieferer Hella hat im Wahlkampf 2005 eine Spende in Höhe von 10 000 Euro an eine Wählerinitiative für den damaligen CDU-Landeschef Jürgen Rüttgers geleistet. Die Initiative konnte keine Spendenquittung ausstellen, da sie weder eine politische Partei noch ein Verein ist. Hella verbuchte die Spenden daraufhin zunächst als Betriebsaufwand und damit als steuerlich abzugsfähig. Hierzu erklärt die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles:
Die CDU in Nordrhein-Westfalen hat sich offensichtlich schon im Landtagswahlkampf 2005 in einer Spendenaffäre verstrickt. Herr Rüttgers ist nun einmal mehr aufgefordert, zu den "Unklarheiten" in der Spendenabwicklung für die CDU-nahe Wählerinitiative "Wähler für den Wechsel" Stellung zu beziehen. 20 Tage vor der Landtagswahl ist er das den Wählerinnen und Wählern in Nordrhein-Westfalen schuldig.
Auch der Bundestagspräsident sollte sich in diesem Fall dringend um Aufklärung bemühen und gegebenenfalls eine parteienrechtliche Prüfung in Erwägung ziehen. Und zwar vor den Landtagswahlen am 9. Mai!
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Parteivorstand
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle(at)spd.de
http://www.spd.de
http://www.meinespd.net/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.04.2010 - 19:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 191344
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 103 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Nahles: Rüttgers muss zu Spendenpraxis Stellung beziehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




