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Regulierung gefährlicher Chemikalien: Das kommt da nicht rein

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(ots) - Manche chemischen Stoffe sind bei der Freisetzung mit hohen Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt verbunden. So hat sich beispielsweise das seit 1991 verbotene Asbest vom Wundermineral zur gefährlichen Altlast entwickelt. Verbote und Beschränkungen gehören zu den ältesten europäischen Regelungsinstrumenten für Chemikalien und wurden 2009 in die REACH-Verordnung überführt. Die REACH-Info "Beschränkungen und Verbote unter REACH unter REACH" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), erläutert das Beschränkungsverfahren, seine Ziele sowie den Ablauf des Verfahrens in verständlicher Form. Zudem werden einzelne Beschränkungen und die Folgen vorgestellt, beispielsweise zu Blei, Dichlormethan und Ammoniumnitrat.

Bei einer Beschränkung kann die Verwendung von Chemikalien, entweder vollständig oder teilweise verboten sein. So ist zum Beispiel Asbest vollständig verboten und darf weder hergestellt noch verwendet werden, während Dichlormethan lediglich in Abbeizern untersagt ist.

Durch die Überführung der Beschränkungen und Verbote in die REACH-Verordnung im Jahr 2009 wurden einzelne Einträge präziser formuliert, die Terminologie vereinheitlicht und weitgehend den Definitionen der REACH-Verordnung angepasst. Zugleich etablierte die Europäische Union ein transparentes und klar strukturiertes Verfahren, mit dem Stoffe beschränkt oder verboten werden können. Dabei werden neben einer wissenschaftlichen Prüfung des Risikos des Stoffes durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC) auch die sozioökonomischen Auswirkungen durch den Ausschuss für Sozioökonomische Analyse (SEAC) betrachtet, die in die Entscheidung einfließen. Neu ist auch, dass Mitgliedstaaten jetzt ein Vorschlagsrecht für Beschränkungen haben.

Die REACH-Info beschreibt zudem das vereinfachte Aufnahmeverfahren, die Ausnahmen vom Beschränkungsverfahren, den Erzeugnisbegriff und Sanktionsbestimmungen.

Vor allem Akteure im Bereich der chemischen Industrie erhalten mit dieser REACH-Info einen strukturierten Einblick in das Beschränkungsverfahren. Aber auch für fachlich Interessierte aus dem Bereich des Arbeits-, Gesundheits- oder Umweltschutzes ist diese Broschüre geeignet, sich über das Verfahren einen Überblick zu verschaffen.





Das REACH-Info "Beschränkungen und Verbote unter REACH" kann über den Webshop der BAuA bezogen werden. Eine Ausgabe im PDF-Format gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8847082.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.

www.baua.de

Pressekontakt:

Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
L2 - Strategische Kommunikation
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
E-Mail: presse(at)baua.bund.de
www.baua.de

Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 05.05.2021 - 09:00 Uhr
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