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Es tut sich was bei der Zahnzusatzversicherung - welche Tarife helfen aber wirklich weiter?

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Auch wenn man sich immer sorgfältig darum kümmert - irgendwann ist bei vielen Bürgern der Zahnersatz fällig. Eine gute Zahnzusatzversicherung bietet auch eine hochwertige Versorgung.


(IINews) - Im Bereich der Zahnzusatzversicherung werden von vielen Gesellschaften mittlerweile Tarife angeboten, die auch Leistungen für die Zahnbehandlung erstatten. Dazu gehören Leistungen für die Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung oder die professionelle Zahnreinigung.

Vielfach sind diese Leistungen sind in Kombination angeboten mit den Leistungen für Zahnersatz und auch Kieferorthopädie. Welcher Tarif ist aber wirklich, individuell betrachtet, sinnvoll für einen selber?

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Die Tarife, die lediglich den Bereich der Zahnbehandlung abdecken, wie z. B. der Prophy der Barmenia oder der MediProphy der Gothaer, bieten umfangreiche Leistungen für den Zahnerhalt, aber eben nicht für den Zahnersatz. Deshalb sind diese Tarife, wenn man bereits Probleme mit den Zähnen hat, auch nur empfehlenswert in Kombination mit einem Zahnersatztarif. Wobei die Barmenia die Leistungen aus dem Tarif Prophy und Zahnersatzleistungen weitestgehend im neuen Tarif ZGPlus zusammengefasst hat.

Bei bereits fehlenden Zähnen, die auch irgendwann einmal ersetzt werden sollen, empfiehlt sich eine höherwertige Zahnzusatzversicherung. Diese ist nun einmal nicht für 10 Euro im Monat am Markt präsent. Es gibt mittlerweile mehrere Gesellschaften, die gegen Beitragszuschlag oder Leistungsstaffelung Versicherungsschutz für fehlende Zähne bieten, z. B. ARAG, Allianz, Barmenia, Central oder die Continentale.

Umfangreiche Leistungen für den Zahnerhalt bieten die ARAG und die CSS, in beiden Tarifen wird die Professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr übernommen. Auch im Bereich der Kieferorthopädie bieten beide Gesellschaften 80 Prozent Erstattung, wenn durch die Einstufung in die KIG-Stufen 1 und 2 kein Anspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Als Patient muss man sich sehr sorgfältig mit der Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung beschäftigen, denn einmal abgeschlossen, soll sie doch möglichst lange Versicherungsschutz gewähren. Nach einer Kündigung wird der Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung zum Problem, denn die Beiträge liegen auf Grund des neuen Eintrittsalters bei weitem höher als bei der bisherigen Zahnzusatzversicherung, die individuellen Risiken (Zahnstatus) müssen ggf. ebenfalls neu bewertet werden.





Bildquelle: Maren Beßler, www.pixelio.de

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Datum: 09.04.2010 - 11:59 Uhr
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Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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