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Was macht eine gute Rechtsschutzversicherung aus - Teil 3: Versicherungssummen und Geltungsbereiche

ID: 187045

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gilt es, viele wichtige Details zu beachten, damit der individuelle Schutz auch gewährleistet ist.


(IINews) - Jeder, der schon einmal in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, weiß: Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Viele Haushalte verfügen daher bereits über eine Rechtsschutzversicherung, die im Streitfall Kosten übernommen soll.

Denn allein der Hintergedanke an einen kostspieligen Rechtsstreit lässt so manchen Betroffenen vom Gang zum Rechtsanwalt zurückschrecken. Dabei soll ein Rechtsstreit sorglos in Bezug auf den finanziellen Aufwand geführt werden können.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung ist nicht nur auf Deutschland beschränkt. Im Zuge der Europäisierung ist mittlerweile ein Prozess vor einem ausländischen Gericht nicht mehr abwegig. Und diese Kosten sollen schließlich auch übernommen werden. Der Geltungsbereich umfasst Europa selber, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören sowie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt kann der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung auch weltweite Geltung bekommen, allerdings fällt die Versicherungssumme niedriger aus als bei der europäischen Geltung.

Schwieriger wird es beim Internet-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz kann zwar auf das außer-europäische Ausland ausgedehnt werden, doch finden sich nicht viele Anbieter, die dieses Risiko vorbehaltlos übernehmen. Natürlich fällt für dieses relativ hohe Risiko der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung auch ein bisschen höher aus.

Eine Strafkaution muss gestellt werden. Eine Hofe Summe wird vom Gericht angeordnet. Allerdings fallen die Kautionssummen hierzulande noch moderat aus. Amerikanische Verhältnisse herrschen bei uns noch nicht. Die Strafkaution wird von der Rechtsschutzversicherung als zinslosen Darlehen gestellt und muss natürlich vom Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden.





Unterschiedliche Versicherungssummen werden bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Personenschäden von der Rechtschutzversicherung geboten. Für das Europäische Ausland werden im Regelfall höhere Versicherungssummen in den Bedingungen vereinbart als bei Schadenersatzansprüchen im außereuropäischen Ausland.

Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de

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Datum: 07.04.2010 - 20:47 Uhr
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