InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

EuGH-Urteil: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung

ID: 1869676

EuGH entscheidet im Abgasskandal verbraucherfreundlich – VW und viele andere Hersteller betroffen


(IINews) - München, 17.12.2020. Der Europäische Gerichtshof schafft Klarheit im Abgasskandal. Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtung verwenden, um die Emissionswerte im Prüfverfahren zu verbessern und dadurch die Zulassung für das Fahrzeug zu erhalten. Solche Abschalteinrichtungen sind illegal, entschied der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18).

Solche Abschalteinrichtungen seien auch dann nicht zulässig, wenn sie dazu beitragen, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, stellte der EuGH klar. „Damit ist klar: Auch Abschalteinrichtungen wie beispielsweise ein Thermofenster bei der Abgasrückführung dürften illegal sein. Die Autohersteller können sich nicht darauf berufen, dass eine solche Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig ist, um den Motor vor Versottung zu schützen. Dieser Argumentation der Autobauer hat der EuGH nunmehr ausdrücklich eine Absage erteilt. Damit trifft die Entscheidung des EuGH nicht nur VW, sondern auch andere Autobauer wie Daimler“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

In dem EuGH - Verfahren ging es ursprünglich um die Verwendung einer Abschalteinrichtung beim VW-Motor EA 189. Der EuGH hat bestätigt, dass die Manipulations-Software mit deren Hilfe erkannt wurde, ob sich das Auto im Prüfmodus befindet, unzulässig ist. „Auch der BGH hat bereits entschieden, dass VW die Käufer durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadenersatz verpflichtet ist. Der EuGH geht jedoch einen großen Schritt weiter. Sein Urteil betrifft auch andere Abschalteinrichtungen, andere Motoren und andere Hersteller“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Der EuGH folgte in seinem Urteil weitgehend dem Gutachten der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hatte in ihrem Schlussantrag am 30. April 2020 erklärt, dass Abschalteinrichtungen, die zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen, nach der Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig seien. Ausnahmen seien nur zulässig, um den Motor vor unmittelbaren und plötzlichen Schäden zu schützen. Dabei sei jedoch ein enger Maßstab anzulegen. Einrichtungen, die dazu dienen, den Motor vor längerfristigen Folgen wie Wertverlust oder Abnutzung zu schützen, zählten nicht zu den zulässigen Ausnahmen.





Der EuGH schloss sich dieser Argumentation an. Das grundsätzliche Verbot von Abschalteinrichtungen nach der Verordnung Nr. 715/2007 würde seiner Wirksamkeit beraubt, wenn es möglich wäre, auf unzulässige Abschalteinrichtungen alleine mit dem Ziel zurückzugreifen, den Motor vor Verschleiß und Verschmutzung zu bewahren.

„VW, Daimler und andere Hersteller, die beispielsweise ein Thermofenster bei der Abgasreinigung einsetzen, dürften die Gericht kaum noch von der Zulässigkeit der Einrichtung überzeugen können. Besonders pikant ist, dass bei VW-Fahrzeugen mit dem EA 189 nach dem Software-Update ein Thermofenster verwendet wird. Gleiches gilt für den Nachfolgemotor EA 288“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz(at)cllb.de Web: www.cllb.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Touristische Zukunft festgeschrieben Bienengift zu Weihnachten - ÖDP warnt vor Klöckners Plänen
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 18.12.2020 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1869676
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Henning Leitz
Stadt:

München


Telefon: +498955299950

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 128 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"EuGH-Urteil: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.222
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 69


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.