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Arbeitsmarktprogramm für behinderte Menschen wird umgesetzt

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Arbeitsmarktprogramm für behinderte Menschen wird umgesetzt


(pressrelations) -
Das Programm zur besseren Integration schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt wird umgesetzt. Die ersten acht Vereinbarungen zwischen dem Sozialministerium und den Trägern der Grundsicherung wurden geschlossen. Geplant ist, mit allen 21 Trägern der Grundsicherung eine derartige Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Das Sozialministerium investiert dafür bis Ende 2012 acht Millionen Euro.

Sozialminister Norbert Bischoff unterzeichnete am Dienstag in Halberstadt Verwaltungsvereinbarungen mit den drei Trägern der Grundsicherung für den gesamten Landkreis Harz. Es handelt sich um ein Gesamtbudget von rund 1,4 Millionen Euro. Bischoff sagte: "Das Programm soll die Chancen von Menschen mit Behinderungen, die große Schwierigkeiten haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, erleichtern. Ziel ist es, mehr Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Denn Arbeit bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen Leben."

Die erste Vereinbarung wurde im Herbst vergangenen Jahres mit der ARGE SGB II Wittenberg geschlossen. Es folgten Vereinbarungen in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis und Saalekreis. Weitere Abschlüsse befinden sich in Abstimmung.

Laut der Vereinbarung erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, eine Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus Sachsen-Anhalt einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Gefördert wird die Beschäftigung von jungen, schwerbehinderten Menschen bis zum 30. Lebensjahr, von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, von schwerbehinderten, langzeitarbeitslosen Menschen ab dem 55. Lebensjahr sowie von schwerbehinderten, alleinerziehenden, langzeitarbeitslosen Frauen und Männern.

Eingliederungszuschüsse des Trägers der Grundsicherung können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land aufgestockt werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts möglich, wobei die ARGE 70 Prozent und das Land bis zu 30 Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung jährlich um zehn Prozent abgesenkt.





Nach Ablauf der ersten drei Jahre ist je nach Zielgruppe für maximal weitere drei Jahre eine Förderung allein durch das Land möglich. Förderleistungen werden auf Antrag des Arbeitgebers erbracht. Der Antrag ist spätestens einen Tag vor der Einstellung zu stellen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die zuständigen Träger der Grundsicherung am Wohnsitz der einzustellenden Beschäftigten.

Das besondere Engagement von Unternehmen für Menschen mit Behinderung wird in diesem Jahr mit dem Preis "Pro Engagement" ausgezeichnet. Neben privaten und öffentlichen Arbeitgebern mit mehr als 20 Beschäftigten können sich auch kleinere Firmen bis 23. April bewerben. Es winken Prämien in drei Kategorien von je 20.000 Euro. Die Wettbewerbskriterien und Bewerbungsunterlagen sind unter www.pro-engagement.Sachsen-Anhalt.deveröffentlicht.


Pressestelle im
Ministerium für Gesundheit und Soziales
des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 25
39114 Magdeburg

Telefon: 0391/567-4608, -4607, 4612
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Internet: www.ms.sachsen-anhalt

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Datum: 06.04.2010 - 14:17 Uhr
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