BDI zur Diskussionüber eine Ausweitung des Verlustrücktrags: "Nicht an der falschen Stelle sparen"
(ots) - Zur Diskussion über eine Ausweitung des Verlustrücktrags sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: "Nicht an der falschen Stelle sparen"
- "Der Bund spart an der falschen Stelle, wenn er die Ausweitung des   Verlustrücktrags weiter aufschiebt. Die Bundesregierung sollte die Chance   nutzen, im Gesetzgebungsverfahren für das Jahressteuergesetz kurzfristig die   Ausweitung der Verlustverrechnung zu regeln. Es ist widersprüchlich, dass sich   die Politik bei Umsatzausfällen extrem spendabel zeigt, krisenbedingte   Verluste aber nur knapp steuerlich berücksichtigt. - Die Regelung würde die dringend notwendige Liquidität von Unternehmen stärken   und den Fiskus nur zeitweise belasten. Jetzige Steuermindereinnahmen würden in   den Folgejahren wieder zurück in den Staatshaushalt fließen. - Damit die verbesserte Verlustverrechnung zielgenau wirkt, ist die   krisenbedingte Verlustgrenze von fünf auf mindestens 50 Millionen Euro   anzuheben. Es ist wichtig, den Verlustrücktrag auf wenigstens zwei Jahre zu   verlängern, um das umsatzstarke Geschäftsjahr 2018 für die Verrechnung der   Verluste geltend zu machen."
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Datum: 01.12.2020 - 10:11 Uhr
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