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Auch die Gothaer ergänzt ihre Zahnzusatzversicherung

ID: 185911

Eine Zahnzusatzversicherung für den Zahnersatz gibt es bereits von der Gothaer. Nun ist auch ein Tarif für den Zahnerhalt vorgestellt worden: Der Tarif MediProphy.


(IINews) - Viele Versicherungsgesellschaften haben in den letzten Jahren ihre Tarife mit ergänzenden Leistungen zur Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe aufgestockt. Außerdem wurden Tarife vorgestellt, die als Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz die Zahnbehandlung beinhalten. Als Beispiel sei hier der Tarif Prophy von der Barmenia genannt.

Zum bestehenden Tarif MediDent hat die Gothaer nun den Tarif MediProphy eingeführt. Dieser ergänzt den bestehenden Zahnersatztarif um die Leistungen im bereich Zahn Behandlung und ist ebenfalls separat abschließbar.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Der Tarif beinhaltete Leistungen für die Zahnbehandlung und für die Zahnprophylaxe. Nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden für allgemeine, konservierende und chirurgische Leistungen (Ausnahme: Inlays und Kronen) zu 100 Prozent erstattet.

Wenn durch die Gesetzliche Krankenversicherung oder durch einen anderen Kostenträger keine Vorleistungen erbracht, so erstattet die Zahnzusatzversicherung der Gothaer noch 80 Prozent der Kosten.

Zur professionellen Zahnreinigung erstattet die Gothaer 100 Prozent, bis 100 Euro pro Kalenderjahr. Hierzu gehören auch Leistungen für Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Erstellung eines Mundhygienestatus sowie die Kariesdiagnostik.

Aufwendungen für Inlays und Einlagefüllungen sind nicht versichert, auch ein mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarter Selbstbehalt wird nicht berücksichtigt. Auf die Wartezeiten gemäß § 3 AVB verzichtet der Versicherer, die Leistungen können sofort in Anspruch genommen werden.

Die Beitragsberechnung ergibt sich aus dem Eintrittsalter. Diese staffelt sich in Zehn-Jahres-Schritten, wobei der Versicherte zum vollendeten 16., 21., 31., 41., 51., 61., 71., 81., 91. Lebensjahr in die nächst höhere Beitragsstufe wechselt. Eine Gesundheitsprüfung ist nach Angaben der Gothaer für diesen Tarif nicht notwendig.





Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de

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Datum: 01.04.2010 - 16:01 Uhr
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Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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