Verfassungsgericht lehnt Beschwerde zu Hartz-IV-Leistungen ab
(dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zur nachträglichen Erhöhung von Hartz-IV-Leistungen abgelehnt. Wie das Gericht heute in Karlsruhe mitteilte, seien durch das Urteil vom 9. Februar 2010 "die für diesen Fall relevanten verfassungsrechtlichen Fragen für die Bemessung der Regelleistungen" geklärt. Das Oberste Gericht hatte damals die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt. Allerdings hatte man dem Gesetzgeber die Anwendung der Regelungen bis zum 31. Dezember 2010 gewährt. Auch eine Härtefallregelung könne nicht rückwirkend angewendet werden. Die Beschwerdeführer hatten die Höhe der Regelleistungen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2005 als zu niedrig angesehen.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.04.2010 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 185756
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:
Karlsruhe
Telefon: 01805-998786-022
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 112 mal aufgerufen.




