InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verfassungsgericht lehnt Beschwerde zu Hartz-IV-Leistungen ab

ID: 185756


(dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zur nachträglichen Erhöhung von Hartz-IV-Leistungen abgelehnt. Wie das Gericht heute in Karlsruhe mitteilte, seien durch das Urteil vom 9. Februar 2010 "die für diesen Fall relevanten verfassungsrechtlichen Fragen für die Bemessung der Regelleistungen" geklärt. Das Oberste Gericht hatte damals die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt. Allerdings hatte man dem Gesetzgeber die Anwendung der Regelungen bis zum 31. Dezember 2010 gewährt. Auch eine Härtefallregelung könne nicht rückwirkend angewendet werden. Die Beschwerdeführer hatten die Höhe der Regelleistungen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2005 als zu niedrig angesehen.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Erster Marktplatz für Layouts: Preconcept.de bietet Designern neue Vermarktungsmöglichkeit Essen: 15-Jähriger bei Sturz auf S-Bahn-Gleise schwer verletzt
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 01.04.2010 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 185756
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Karlsruhe


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 112 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 73


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.