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Deutschkenntnisse vor Einreise für nachziehende Ehegatten verfassungsgemäß

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Deutschkenntnisse vor Einreise für nachziehende Ehegatten verfassungsgemäß


(pressrelations) -
Beherrschen der deutschen Sprache ist unbestritten der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration

Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die seit 2007 erforderlichen einfachen Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug im Einklang mit Grundgesetz und Europarecht stehen, ist außerordentlich zu begrüßen. Die Bundesrichter schaffen damit die überfällige Klarheit, dass die seinerzeit gegen umfangreiche Widerstände geschaffene Regelung im Einklang mit dem Grundrecht von Ehe und Familie steht. Die entsprechende Regelung des Aufenthaltsgesetzes soll Zwangsehen verhindern, weil Frauen durch den Erwerb von Sprachkenntnissen vor der Einreise in ihrer sprachlichen und sozialen Kompetenz gestärkt werden. Allen ausländischen Familien wird das unmissverständliche Signal gesendet, dass es ohne Deutsch nicht geht. Denn das Beherrschen der deutschen Sprache ist unbestritten der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration in Deutschland schlechthin. Besonders erfreulich ist der an Deutlichkeit nicht zu überbietende Hinweis des Gerichts, dass der klagenden Analphabetin und Mutter von fünf Kindern aus der Türkei sowohl die Alphabetisierung als auch der Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise nach Deutschland zumutbar ist.


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Datum: 31.03.2010 - 14:17 Uhr
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