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Kündigungsschutz für Arbeitnehmer muss verbessert werden

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Kündigungsschutz für Arbeitnehmer muss verbessert werden


(pressrelations) -
Der stellvertretende Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst fordert nach dem neuen Urteil im Fall einer Altenpflegerin, die wegen der Mitnahme von Essensresten fristlos gekündigt wurde, weitreichende Verbesserungen beim Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Ernst erklärt:

Das Urteil ist für die betroffene Arbeitnehmerin ein kleines Trostpflaster, angesichts des Jobverlusts aber auch nicht mehr. Es weist auf die Lücken im deutschen Arbeitsrecht hin. Es wird in Deutschland zu oft mit zweierlei Maß gemessen. Banker und Manager setzen Milliarden in den Sand und erstreiten sich dann noch eine dicke Abfindung, bevor sie den nächsten gut dotierten Job an Land ziehen. Wenn ein Arbeitnehmer nur in den Verdacht eines Fehltritts gerät, dann ist er Freiwild für den Arbeitgeber, egal um was für eine Bagatelle es sich handelt. Wir brauchen dafür einen besseren Kündigungsschutz. Verdachtskündigungen müssen verboten werden. Wenn ein Beschäftigter eines Vergehens beschuldigt wird, dann muss die Beweislast ohne Wenn und Aber beim Arbeitgeber liegen. Bevor nichts bewiesen ist, darf auch keine Kündigung wirksam werden. Es kann auch nicht sein, dass jedes Vergehen eine Kündigung rechtfertigt. Da müssen Bagatellgrenzen eingeführt werden. Auch Arbeitnehmer haben Anspruch auf Behandlung nach rechtsstaatlichen Kriterien.


Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alrun.nuesslein(at)die-linke.de



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Datum: 31.03.2010 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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