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Anforderungen an strafbefreiende Selbstanzeige verschärfen

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Anforderungen an strafbefreiende Selbstanzeige verschärfen

Einführung eines Zinszuschlages wäre zielführend


(pressrelations) - lich der aktuellen Diskussion zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:

Steuerhinterziehung ist Betrug an der Allgemeinheit und muss hart bestraft werden - im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler. Es ist deshalb richtig, dass die Finanzbehörden gegen die durch den Ankauf der Steuerhinterzieher-CDs aufgeflogenen Steuerhinterzieher entschlossen vorgehen. Die Erfahrungen aus dem Ankauf der Steuerhinterzieher-CDs zeigen, dass sich das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bewährt hat. Mehrere tausend Selbstanzeigen spülen derzeit einen Betrag in Milliardenhöhe in die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen. Diese Steuereinnahmen werden dringend benötigt etwa für mehr Bildung oder die notwendige Unterstützung von Menschen, die unsere Hilfe benötigen. Es wäre deshalb absolut verantwortungslos, hierauf auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler verzichten zu wollen - wie es etwa die Sozialdemokraten beabsichtigen. Da die strafbefreiende Selbstanzeige zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle und damit zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung unerlässlich ist, muss dieses Instrument auch in Zukunft erhalten bleiben; es ist in unserer Rechtsordnung im Übrigen auch bei anderen schweren Straftaten wie etwa Brandstiftung vorgesehen. Die Flut der Selbstanzeigen zeigt aber eben auch, dass vielfach nicht ehrliche Reue der ausschlaggebende Grund für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit ist, sondern vielmehr die Angst vor Entdeckung oder das Nichtaufgehen einer kühl kalkulierten Hinterziehungsstrategie. Wir werden deshalb die Erkenntnisse aus dem Ankauf der Steuerhinterzieher-CDs zum Anlass nehmen, die strafbefreiende Selbstanzeige mit dem Ziel zu überprüfen, dass dieses Instrument zwar notwendigerweise erhalten bleibt, aber nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden kann. Folgende Änderungen wären zielführend: Vorverlegung des Zeitpunktes der Tatentdeckung, damit für die Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige der Spielraum für Hinterziehungsstrategien genommen wird. Es sollte schon auf einen tatsachengestützten Anfangsverdacht abgestellt werden und nicht mehr wie bisher auf eine konkrete Tatentdeckung (Wahrscheinlichkeit der Verurteilung). Außerdem sollte schon der Zeitpunkt des Zugangs der Betriebsprüfungsanordnung und nicht mehr erst das Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung maßgeblich sein. Ausschluss der sogenannten Teilselbstanzeige, mit der sich Steuerhinterzieher häufig nur scheibchenweise je nach aktuellem Entdeckungsrisiko erklären. Steuerhinterzieher sollen nur noch durch eine umfassende Selbstanzeige die Strafbefreiung in Anspruch nehmen können.





Damit würde verhindert, dass sich Steuerhinterzieher etwa nur im Hinblick auf die Schweiz anzeigen, verstecktes Geld in anderen Ländern jedoch weiter verschweigen. Sämtliches auf der Welt verstecktes Geld muss künftig offengelegt werden, damit die Strafbefreiung gewährt wird. Einführung eines Zinszuschlages, damit Steuerhinterzieher bei Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige am Ende wirtschaftlich auch spürbar stärker belastet sind als ehrliche Steuerzahler, die lediglich zu spät zahlen (z.B. Stundungsfälle). Derzeit gilt ein Zinssatz von sechs Prozent sowohl für ehrliche Steuerzahler als auch für Steuerhinterzieher.Weiterhin werden wir - wie im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart - alles daran setzen, das Aufdeckungsrisiko gerade auch bei der internationalen Steuerhinterziehung weiter zu erhöhen. Deshalb arbeiten wir zur Umsetzung des internationalen OECD-Standards zum gegenseitigen Auskunftsaustausch weiter mit Hochdruck an gegenseitigen Auskunftsabkommen mit den internationalen Finanzzentren. Hier haben wir bereits entsprechende Auskunftsabkommen etwa mit der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und anderen Finanzzentren auf den Weg gebracht. Diesen schon erfolgreichen und erfolgversprechenden Weg internationaler Kooperation werden wir konsequent fortsetzen.


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Datum: 30.03.2010 - 17:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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