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Schwarz-gelbe Steuerreform: Koalition verstaerkt die Nebelwerferei

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Schwarz-gelbe Steuerreform: Koalition verstaerkt die Nebelwerferei


(pressrelations) - Zur aktuellen Diskussion in der Koalition ueber die angekuendigte schwarz-gelbe Steuerreform erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss:

Fuer die von Schwarz-Gelb geplante Steuerreform ist auch 2012 kein Geld da. Es muss daran erinnert werden, dass aufgrund der neuen Schuldenregel allein der Bund in 2012 bereits mindestens 20 Milliarden Euro einsparen muss. Wenn die FDP und andere in der Koalition jetzt angeblich Bereitschaft signalisieren, den naechsten steuerlichen Entlastungsschritt nicht schon 2011, sondern erst 2012 durchzufuehren, dann ist das kein Schritt hin zu mehr finanzpolitischer Vernunft, sondern schlicht Nebelwerferei.

Auch die Erklaerungen aus der FDP, die Zahl der Stufen im angekuendigten neuen Einkommensteuertarif zu erhoehen, macht die Steuerplaene von Schwarz-Gelb nicht finanzierungsfaehig.

Die CDU hat als Reaktion auf ihre schlechten Umfragewerte in NRW und bundesweit jetzt begonnen, verbal als Ziele der schwarz-gelben Steuerreform immer staerker die Entlastung von "kleinen und mittleren Einkommen" und eine Steuervereinfachung in den Vordergrund zu schieben.

Dabei werden bewusst grundlegende Zusammenhaenge ignoriert:

Wenn man Geringverdiener entlasten will, dann muss man stattdessen deren Sozialabgabenbelastung in den Blick nehmen, denn heute schon zahlen kleinere Einkommen gar keine oder kaum Einkommensteuer. Auch hier also wird von der Regierungskoalition versucht, Nebel zu werfen.

Die zum Beispiel heute von CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs vorgetragene Interpretation der schwarz-gelben Steuerreform als "vor allem Steuerstrukturreform" ist ebenfalls nicht mehr als Nebelwerferei, solange nicht klar benannt wird, zu welchen konkreten Verbreiterungen der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer die CDU/CSU bereit ist. Aber das wird vor der NRW-Wahl schon ueberhaupt nicht geschehen. Es wuerde sich dann naemlich sehr schnell zeigen, dass die Verbreiterung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage im Kern vor allem die Streichung derjenigen steuerlichen Ausnahmetatbestaende bedeutet, von denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren koennen.






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Datum: 29.03.2010 - 18:47 Uhr
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