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Ohne Deutschtest keine Einreise von Ehepartnern: Rotes Kreuz wünscht Härtefallklausel

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Ohne Deutschtest keine Einreise von Ehepartnern: Rotes Kreuz wünscht Härtefallklausel


(pressrelations) -
Ausländische Ehepartner sollen in Härtefällen nach Deutschland einreisen dürfen, auch wenn sie zunächst kein Deutsch sprechen. Dafür setzt sich das Deutsche Rote Kreuz aus aktuellem Anlass ein. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich am 30. März der Fall einer türkischen Analphabetin entschieden, deren Visumsantrag wegen fehlender Deutschkenntnisse abgelehnt worden war. Die Frau wollte zu ihrem in Deutschland lebenden türkischen Ehemann reisen. Sie beruft sich darauf, dass sie weder Lesen noch Schreiben gelernt habe und in ihrem Heimatland über 400 Kilometer weit fahren müsse, um einen Deutschkurs zu besuchen.

"Eine Härtefallregelung ist erforderlich, damit humanitär problematische Einzelfälle im Sinne des Schutzes von Ehe und Familie gelöst werden können", sagt der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Seiters. "Das Erlernen der deutschen Sprache bleibt allerdings der Schlüssel zur erfolgreichen Integration."

Seit August 2007 können ausländische Eheleute nur dann ihren Partnern nach Deutschland folgen, wenn sie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen können. Damit wollte man Zwangsheiraten erschweren. Stattdessen sind häufig unfreiwillige dauerhafte Trennungen von Ehepartnern und Familien die Folge.

Die Mitarbeiter des DRK-Suchdienstes und der DRK-Beratungsstellen wissen dies aus erster Hand: Als sie einen Deutschkurs besuchen will, erhält eine afghanische Ehefrau Morddrohungen von den Taliban. Die Ehefrau eines Spätaussiedlers muss in Russland zurückbleiben, obwohl sie wegen fortschreitender Erblindung keinen Sprachkurs besuchen kann.

Aus Sicht des DRK sind der Ausbau und die qualitative Verbesserung der in Deutschland angebotenen Sprachkurse ein wirksamer Weg, Neuzuwanderer zu integrieren. Daneben sollte es aber auch eine humanitäre Lösung von Härtefällen geben.


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Svenja Koch
Tel. 030 85404 158




kochs(at)drk.de

Martina Fischer
Tel. 030 85404 155
fischerm(at)drk.de

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Datum: 26.03.2010 - 11:47 Uhr
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