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Gas-Urteil als Motor für Wettbewerb und Transparenz

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Gas-Urteil als Motor für Wettbewerb und Transparenz


(pressrelations) -
Weg in Richtung wettbewerbsfreundlicher Rahmenbedingungen auf den Gasmärkten wird konsequent fortgesetzt

Anlässlich der heutigen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die Gaspreise für Sondervertragskunden nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Die Union begrüßt die Entscheidung des BGH. Sie stärkt die Rechte der Gaskunden, insbesondere im Privat- und Gewerbebereich. In Zukunft wird es mehr Transparenz bei den Gaspreisen geben. Der BGH hat zu Recht kritisiert, dass der Ölpreis als alleinige Bestimmungsgröße für die Festsetzung des Gaspreises zu ungerechtfertigten Sondergewinnen bei den Gasanbietern führen kann. Wenn höhere Bezugskosten beispielsweise durch sinkende Kosten im Netz- und Vertriebsbereich ganz oder teilweise kompensiert werden, muss sich dies auch beim Endpreis für den Kunden niederschlagen. Die zusätzliche Transparenz ist außerdem gut für den Wettbewerb. Sie verbessert die Vergleichbarkeit der Angebote und stärkt die Verhandlungsposition der Gasabnehmer.

Inwieweit die BGH-Entscheidung Einfluss auf die Gaspreise haben wird, lässt sich nur schwer voraussehen. Die Schere zwischen niedrigem Gas- und hohem Ölpreis geht zurzeit immer weiter auseinander. Grund ist ein Gas-Überangebot. Bedingt durch die unerwartete Förderfähigkeit sehr großer Mengen Schiefergases ("shale gas") in den USA strömen ursprünglich für Nordamerika bestimmte Flüssiggas (LNG)-Kapazitäten nach Europa. Dies führt zu mehr Liquidität auf den Märkten. Die investitionsbedingt steigenden Förderkapazitäten und die schwierige Weltwirtschaftslage verstärken diesen Trend. Es ist deshalb zumindest kurzfristig mit einem preisdämpfenden Effekt auf die Gaspreise zu rechnen.

Die christlich-liberale Koalition wird den Weg in Richtung wettbewerbsfreundlicher Rahmenbedingungen auf den Gasmärkten konsequent fortsetzen. Der nächste Schritt ist die zügige Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung. Kernanliegen sind die Reduzierung auf zwei oder sogar ein Marktgebiet und die Erleichterung des Zugangs der Wettbewerber zu nicht genutzten Gastransport- und Speicherkapazitäten.






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Datum: 24.03.2010 - 23:17 Uhr
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