Bundessozialgericht prüft Hartz-IV-Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für Kinder
(dts) - Das Bundessozialgericht (BSG) soll am kommenden Dienstag entscheiden, ob Familien, die von Hartz IV leben, zusätzliches Geld für die Beschaffung neuer Kinderkleidung erhalten müssen, wenn die Kinder aus ihren alten Sachen herausgewachsen sind. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet, gehe es in der Klage um eine Familie, die im Jahr 2006 vergeblich eine Sonderzahlung in Höhe von 448 Euro beantragt hatte, um für zwei ihrer Kinder größere Kleidung anschaffen zu können. Im Hartz-IV-Regelsatz für Kinder, so machen die Kläger geltend, seien diese Mehrkosten derzeit nicht enthalten. Bei der Entscheidung sei nun zu prüfen, so der Vorsitzende Richter des 14. BSG-Senats Peter Udsching, ob sich "ein solcher Anspruch auf Erstattung von Mehrbedarf in kritischen Wachstumsphasen der Kinder" eventuell aus dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Februar ergibt. Das Verfassungsgericht hatte vom Gesetzgeber eine Überarbeitung der Hartz-IV-Regelsätze verlangt und zugleich entschieden, dass Transferempfänger in Ausnahmefällen schon jetzt "unabweisbaren, laufenden" Bedarf geltend machen können.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.03.2010 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 181368
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:
Kassel
Telefon: 01805-998786-022
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 153 mal aufgerufen.