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Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht notwendig

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Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht notwendig


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Anlaesslich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur nachtraeglichen Sicherungsverwahrung nach dem Jugendstrafrecht erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz und die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall bestaetigt, dass die nachtraegliche Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht ein notwendiges Instrument zum Schutz vor schwersten Verbrechen ist.
Es ist leider traurige Realitaet, dass es junge Schwerkriminelle gibt, die auch nach Verbuessung einer langjaehrigen Jugendstrafe hochgefaehrlich sind. Es ist daher zu begruessen, dass der Bundesgerichtshof die von uns 2008 eingefuehrten, strengen Regelungen als verfassungskonform bestaetigt und in dem vorliegenden Fall angewandt hat.


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Datum: 10.03.2010 - 18:47 Uhr
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