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DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG: EXPERTEN UNTERSTÜTZEN DEN SCHULUNTERRICHT IN SACHEN ALTERSVORSORGE

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DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG: EXPERTEN UNTERSTÜTZEN DEN SCHULUNTERRICHT IN SACHEN ALTERSVORSORGE


(pressrelations) -
Lehrerinnen und Lehrer können auch in diesem Jahr wieder Experten bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, um Schülern das Thema Altersvorsorge näherzubringen. Bundesweit stehen Referenten der gesetzlichen Rentenversicherung bereit, die für den Unterricht an Schulen ausgebildet wurden. Als öffentlich-rechtliche Institution garantiert die Deutsche Rentenversicherung ein neutrales und unabhängiges Bildungsangebot.
Es ist Teil der bundesweiten Jugendinitiative ?Rentenblicker?.

Der Rentenblicker vermittelt Schülern und Berufsstartern, was die gesetzliche Rentenversicherung neben der Altersrente heute schon für sie leistet ? von der Rehabilitation über den Schutz bei Erwerbsminderung bis hin zur Hinterbliebenenrente. Aber auch Themen wie die zusätzliche Altersvorsorge werden behandelt, um junge Menschen frühzeitig bei ihrer Lebensplanung zu unterstützen.

Kern der Initiative ist das Jugendportal www.rentenblicker.demit Informationen, die auf die Lebenssituationen junger Menschen zugeschnitten sind, wie etwa Ausbildung, Studium oder Wehrdienst . Hinzu kommen Interviews mit jungen Stars, Umfragen unter Schülern zu sozialen Themen und Angebote für Schülerzeitungsredaktionen. Flankiert wird das Angebot durch kostenloses Unterrichtsmaterial zur Altersvorsorge. Die Kultusministerkonferenz und die Kultus- und Sozialminister der Bundesländer begrüßen den Rentenblicker ausdrücklich.

Klassensätze und Referenten für den Unterricht können unter www.rentenblicker.deoder direkt per E-Mail über info(at)rentenblicker.deangefordert werden.


Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover

Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
Postanschrift: 30875 Laatzen
Telefon 0511 829-2634
Telefax 0511 829-2635
presse(at)drv-bsh.de




www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de

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Datum: 10.03.2010 - 17:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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