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Joachim Herrmann: "Gesetzentwürfe der Freien Wähler für mehr Demokratie sind Etikettenschwindel ? Informationsfreiheitsgesetz führt nur zu mehr Bürokratie und Missbrauchsgefahr"


(pressrelations) - "Die heute von den Freien Wählern vorgestellten Gesetzesentwürfe für mehr Demokratie in Bayern sind für mich reiner Etikettenschwindel. Wir brauchen in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz, da es bereits nach geltendem Recht völlig ausreichende Informationsrechte gibt. Ein Informationsfreiheitsgesetz, wie es die Freien Wähler vorschlagen, bewirkt nur mehr Bürokratie ohne zusätzlichen Nutzen und eine Schwächung des Datenschutzes", sagte Innenminister Joachim Herrmann. "Das Thema Datenschutz steht derzeit im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Dabei liegt doch klar auf der Hand: Je mehr Daten preisgegeben werden, umso größer ist die Gefahr des Datenmissbrauchs. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass all diejenigen Daten, die sie der Verwaltung anvertrauen, nicht für jedermann offen zugänglich sind. Ein allgemeiner Informationsanspruch könnte leicht zu gewerblichen oder auch kriminellen Zwecken missbraucht werden. Auch könnten wirtschaftliche Interessen gefährdet werden, wenn Betriebs- und Gesprächsgeheimnisse nicht ausreichend geschützt werden."

Herrmann erteilte auch einer Verlängerung der Bindungsfrist eines Bürgerentscheids von derzeit einem auf zwei Jahre eine Absage. Eine Verlängerung der Bindungswirkung sei weder erforderlich noch sinnvoll. Die einjährige Bindungswirkung habe sich in der Praxis bewährt. "Der Gesetzentwurf der Freien Wähler vernachlässigt zudem, dass die politische Bindungswirkung eines Bürgerentscheids noch viel weiter reicht als eine rechtliche Bindungsfrist. Ein Bürgerentscheid manifestiert den Bürgerwillen ausdrücklich und lenkt oft auf Jahre das Handeln der kommunalen Entscheidungsträger. Einen Mehrwert einer zweijährigen Bindungsfrist kann ich nicht erkennen," so der Innenminister.

Abzulehnen sei schließlich auch ein Klagerecht der vertretungsberechtigten Personen eines Bürgerbegehrens nach Durchführung des Bürgerentscheids, insbesondere zur Durchsetzung der getroffenen Entscheidung. Herrmann: "Diese Forderung berührt den Kern der kommunalen Selbstverwaltung und ist aus Sicht der Initiatoren eines Bürgerbegehrens sogar kon¬traproduktiv. Denn ein Klagerecht würde die Umsetzung von Bürgerentscheiden eher verzögern statt sie zu beschleunigen. Die Klagemöglichkeit hätte zur Folge, dass Streitigkeiten über Details der Umsetzung eines Bürgerentscheids künftig in vielen Fällen vor Gericht ausgetragen würden. Das kann sich dann über Jahre hinziehen." Die Umsetzung eines Bürgerentscheids sei Aufgabe der gemeindlichen Organe. Der korrekte Vollzug des Bürgerentscheids werde zudem durch die Rechtsaufsichtsbehörden überwacht. "Die Einführung einer neuen Kontrollinstanz, die einen Fremdkörper im System der Gemeindeordnung darstellen würde, ist somit überflüssig."






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Datum: 09.03.2010 - 18:17 Uhr
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