Bundesgerichtshof bestätigt Sicherungsverwahrung für Jugendstraftäter
(dts) - Die Sicherungsverwahrung für einen 32-jährigen Sexualstraftäter ist zulässig. Das hat heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der damals 19-Jährige hatte 1997 eine Joggerin ermordet und sich an ihrer Leiche vergangen. Mit einem DNA-Test konnte die Polizei den Täter überführen. Der Mörder wurde 1999 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ein Gutachter attestierte ihm jedoch eine schwere psychologische Störung und empfahl deshalb eine anschließende Sicherungsverwahrung. Das war zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht möglich. Kurz bevor er seine zehnjährige Haftstrafe abgesessen hatte, verabschiedete die Bundesregierung das umstrittene Gesetz, das eine anschließende Sicherungsverwahrung für Täter, die nach dem Jugenstrafrecht verurteilt wurden, ermöglicht.
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Datum: 09.03.2010 - 15:31 Uhr
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