Zahl des Monats April: 2
(ots) - Der Versorgungsengpass beim Wirkstoff Oxytocin hat 
in den vergangenen Wochen Schlagzeilen gemacht - vor allem aber die 
adäquate Versorgung von Patientinnen im Kreissaal beeinträchtigt. 
Wesentliche Ursache des Engpasses ist die Marktverengung auf nur zwei
Anbieter.
   - Nur zwei Unternehmen stellen die Versorgung mit dem 
     lebenswichtigen Wirkstoff Oxytocin in den Kliniken sicher, wovon
     eines zeitweise nicht liefern konnte.
   - Das Bundesgesundheitsministerium hat den Versorgungsmangel 
     erklärt.
   - Das zeigt einmal mehr: Versorgungssicherheit und Preiswettbewerb
     sind abhängig von einer Anbietervielfalt.
   Krankenkassen und Kliniken erwarten auch auf versorgungskritische 
Arzneimittel hohe Rabatte - selbst wenn es wie bei Oxytocin nur zwei 
Anbieter gibt. Ernsthafte Versorgungseinschränkungen für Patientinnen
im Kreissaal, wo das Arzneimittel vor allem eingesetzt wird, konnten 
viele Klinikapotheken nur durch teure und sehr aufwendige 
Einzelimporte aus dem Ausland abwenden. Den Lieferausfall des einen 
Anbieters konnte das verbleibende Unternehmen nur unter allergrößter 
Mühe und nach intensiven sowie zeitaufwendigen Abstimmungen mit den 
Aufsichtsbehörden und dann auch nur teilweise abfedern.
   Diese voranschreitende Marktverengung auf wenige Anbieter ist die 
Folge des zunehmenden Kostendrucks - forciert durch Rabattverträge 
oder durch die Einkaufsgemeinschaften der Kliniken. Wenn nur noch 
wenige Anbieter die Versorgung sicherstellen und dann ein Unternehmen
ausfällt, kann das die Versorgungssicherheit gefährden.
   Versorgungssicherheit und eine auch aus Sicht des 
Gesundheitssystems wirtschaftliche Versorgung sind nur dann gegeben, 
wenn möglichst viele Unternehmen an der Versorgung und am 
Preiswettbewerb teilnehmen. Krankenkassen und Kliniken sollten ihren 
Arzneimitteleinkauf daher nicht nur nach kurzfristigem 
betriebswirtschaftlichem Kalkül organisieren, sondern auch auf die 
langfristigen Folgen achten, zu denen eben auch mehrere Anbieter zur 
Erhaltung eines preislichen Wettbewerbs gehören.
   Der Gesundheitspolitik fällt die Aufgabe zu, dort, wo das 
kurzfristige Interesse an möglichst hohen Rabatten zu einer immer 
stärkeren Marktverengung führt und die Versorgungssicherheit bedroht,
die Rahmenbedingungen gesetzlich anzupassen und Leitplanken für mehr 
Versorgungssicherheit einzuziehen. Das Gesetz zur Sicherung der 
Arzneimittelversorgung (GSAV), das sich derzeit in der 
parlamentarischen Beratung befindet, bietet hier eine passende 
Gelegenheit.
   Was gegen Engpässe bei Arzneimitteln hilft: 
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Datum: 15.04.2019 - 09:52 Uhr
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