InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Arbeitszeugnis - wer muss unterschreiben-

ID: 1707304


(LifePR) - Nach Auskunft der ARAG Experten haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitszeugnis vom obersten Chef des Unternehmens unterschrieben wird. Es genügt die Unterschrift eines weisungsbefugten Vorgesetzten. In einem konkreten Fall war eine Klinikmanagerin unzufrieden mit ihrem Arbeitszeugnis, das die Personalleiterin ausgestellt und unterschrieben hatte. Sie verlangte ein neues Dokument, unterschrieben ? wie bisher üblich ? vom Direktor der Klinik. Doch nach Auskunft der ARAG Experten hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf. Es genügt ein ranghöherer Mitarbeiter. Auch eine Zusammenarbeit zwischen Unterschreibendem und Zeugnisempfänger ist keine Voraussetzung für das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses. Hierfür ist das Heranziehen von Angaben Dritter, die mit dem Zeugnisempfänger zusammengearbeitet haben, ausreichend (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 8 Sa 151/17).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  women&work-Studie veröffentlicht: „Frauen gewinnen! 5 Leitlinien für ein erfolgreiches Female Recruiting“
Skills Experts
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 22.03.2019 - 09:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1707304
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 63 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Arbeitszeugnis - wer muss unterschreiben-
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

E-Ladesäulen: Was ist beim Laden und Parken erlaubt? ...

Rund um E-Ladesäulen kommt es im Alltag immer wieder zu Unsicherheiten - etwa wenn Ladeplätze blockiert sind, zusätzliche Gebühren anfallen oder Fahrzeuge abgeschleppt werden. Dabei gelten inzwischen klare Vorgaben, die sich aus Verkehrsrecht, Ve ...

Bienen und Wespen am Haus: Was ist rechtlich zu beachten? ...

Jeder Deutsche isst pro Jahr rundein Kilogramm Honig. Kein Wunder also, dass das Halten von eigenen Bienenvölkern und das Produzieren des eigenen Honigs voll im Trend liegt. Immer mehr Stadtbewohner entdecken die Honigbiene als Haus- und Nutztier. M ...

Bienen und Wespen am Haus: Was ist rechtlich zu beachten? ...

Darf jeder seine eigenen Bienen haben?Tobias Klingelhöfer: Ja. Die Bienenhaltung ist auf geeigneten Grundstücken oder in Gärten grundsätzlich erlaubt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Paragraf 906 Absatz 1 Satz 1) müssen Nachbarn Bienenf ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.297
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 151


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.